Die Unfallversicherung der ASGA

Wir finden, unsere Mitglieder sollen vom Angebot aller Personenversicherungen aus einer Hand profitieren können. Deshalb haben wir mit der SWICA einen Rahmenvertrag für unsere Mitglieder abgeschlossen. Nutzen Sie also auch unsere interessante Unfallversicherungslösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Dank unserer Kooperation mit der SWICA Gesundheitsorganisation haben Sie und Ihre Mitarbeiter Zugang zu einem führenden Schweizer Krankenversicherer. Bei Unfällen und Berufskrankheiten übernimmt SWICA die Kosten für die Heilbehandlungen und den Lohnausfall von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden. Ein Unfall eines Mitarbeiters kann nämlich hohe Kosten nach sich ziehen: Spitalbehandlung, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen und Wiedereingliederungsmassnahmen ergeben eine stattliche Summe.

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind begrenzt. Deshalb übernimmt die Unfallzusatzversicherung von SWICA weitergehende Leistungen.

Lassen Sie sich von einem unserer Unternehmensberater in Ihrer Nähe zur Unfallversicherung beraten.

 

Ihr Nutzen

  • Lohnanteile über dem gesetzlichen Maximum von zurzeit CHF 126 000.-
  • Mehrkosten der Spitalbehandlung in der privaten Abteilung.
  • nicht gedeckte Kosten im Ausland.
  • Überbrückungskapitalien für den Invaliditäts- und Todesfall.