Voraussichtliche Kapitalleistung
Aufgrund des vorhandenen Altersguthabens und der in die Zukunft projizierten Beiträge wird die voraussichtliche Kapitalleistung (auch Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung hochgerechnet. Voraussetzung für diese Berechnung ist, dass der Lohn, der Koordinationsabzug sowie der Zinssatz keine Änderung erfahren.