Beitragsaufteilung
Der Pensionskassenbeitrag setzt sich zusammen aus dem Sparbeitrag (Altersgutschrift), der Risikoprämie (Versicherung für Tod/Invalidität), den Abgaben für den Sicherheitsfonds sowie den Verwaltungskosten. Der Arbeitgeber hat mindestens den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzuzahlen.