Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen / Einlagen laufendes Jahr
Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Altersguthaben (Sparbeiträge plus Zins) das der ASGA von der früheren Vorsorgeeinrichtung (Vorversicherer) überwiesen wurde. Dieser Betrag wird nur im aktuellen Jahr ausgewiesen und ist nachher im Altersguthaben enthalten.