Vorsorgeausweis



Verpfändung für Wohneigentum (WEF)

Die versicherte Person kann den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder den Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung für den Erwerb von Wohneigentum verpfänden. Der Vorsorgeschutz wird durch die Verpfändung nicht geschmälert. Verlangen Sie das Merkblatt zur Wohneigentumsförderung.