Vorsorgen heisst Steuern sparen
Die Aufwendungen für die überobligatorische Vorsorge können von den Steuern abgesetzt werden.
Je nach finanzieller Situation Ihres Unternehmens können Sie zudem einen Teil Ihres Gewinns in Form von Arbeitgeberbeitragsreserven in Ihr Vorsorgewerk fliessen lassen. Das gibt Ihnen einerseits die Möglichkeit, die Steuerbelastung aktiv zu regulieren und andererseits eine Beitragsreserve für weniger gute Jahre zu schaffen.
Lassen Sie sich von einem unserer Unternehmensberater in Ihrer Nähe zur überobligatorischen Vorsorge beraten.
