Das 3-Säulen-System kurz erklärt

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Ein stabiles Fundament aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Das System mit drei Säulen ermöglicht es, die Risiken in der Finanzierung erfolgreich zu verteidigen und verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir bei der Asga sind Expert:innen für die 2. Säule, der sogenannten beruflichen Vorsorge. Doch es lohnt sich, die drei Säulen im Zusammenspiel anzuschauen.

Die 1. Säule

Die staatliche Vorsorge dient der finanziellen Sicherung Ihres Existenzbedarfs im Alter, schützt Sie im Invaliditätsfall und sichert Ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Existenzminimum ab.

Die staatliche Altersvorsorge beruht auf dem Umlageverfahren. Dabei fliesst das Geld, das die AHV von den aktiven Versicherten einnimmt, direkt zu den Pensionierten. Es wird nicht auf die Seite gelegt.

Die 2. Säule

Die berufliche Vorsorge sorgt dafür, dass gemeinsam mit der 1. Säule circa 60-70% des zuletzt verdienten Lohnes nach der Pensionierung zur Verfügung steht. Das soll ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen.

Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten einer Pensionskasse bezahlen die Beiträge ein, die Pensionskasse legt das gesammelte Kapital an. Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, wandelt die Pensionskasse ihr Guthaben in eine Rente um. Die versicherte Person kann aber auch verlangen, dass sie das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital erhält. Die Versicherten einer Pensionskasse sparen also für ihre eigenen späteren Leistungen.

Die 3. Säule

Mit der privaten Vorsorge sollen zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden. Sie ermöglicht es den Erwerbstätigen, einen bestimmten Betrag auf ein Bankkonto oder in eine Lebensversicherungspolice einzuzahlen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das angesparte Geld bleibt – mit gewissen Ausnahmen – bis zur Pensionierung blockiert. Dann wird es ausbezahlt und kann frei verwendet werden.

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