Vorsorgeausweis

Hilfreiche Erklärung zum Vorsorgeausweis​

Was ist eigentlich der «versicherte Lohn», und woraus genau besteht das «voraussichtliche Alterskapital»? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Klicken Sie einfach mit der Maus auf den Muster-Vorsorgeausweis.

Vertraulich/Persönlich
Mustermann,Peter
AHV-Nummer: 756.xxxx.xxxx.xx

Mitglied-Nummer: 452XX
Demo GmbH

Mustermann, Peter
Geburtsdatum / Geschlecht01.07.1983 / M
AHV-Nummer756.xxxx.xxxx.xx
Beitritt zur Asga01.01.2023
Pensionierung am31.07.2048
Der vom Arbeitgeber zu meldende Jahreslohn entspricht dem AHV-pflichtigen Bruttolohn.Gemeldeter Jahreslohn90'000
Von diesem Lohn berechnen sich Ihre Beiträge und Leistungen. Die Definition des versicherten Lohnes ist vertraglich mit Ihrem Arbeitgeber geregelt, wobei das gesetzlich vorgeschriebene BVG-Minimum nicht unterschritten werden darf.Versicherter Lohn62'475
Mitglied-Nummer4xxxx
Per Stichtag 1.1. jeden Jahres sowie bei jeder unterjährigen Lohn- oder Personenkreisänderung, bei Einlagen, Scheidungsbezug oder Vorbezug/Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung erhalten Sie einen neuen Vorsorgeausweis.Leistungen gültig ab 01.01.2023
(in Franken)
BVG-AnteilTotal
Aus dem voraussichtlichen Alterskapital lässt sich mit dem per Rücktrittsalter gültigen Umwandlungssatz Ihre voraussichtliche jährliche Altersrente berechnen.Voraussichtliche Altersrentebei Rücktritt im Alter 65 oder22'068.0022'068.00
Das voraussichtliche Alterskapital ergibt sich aus Ihrem vorhandenen Altersguthaben sowie den projizierten künftigen Sparbeiträgen inkl. 2 % Projektionszins.Voraussichtliches Alterskapitalbei Rücktritt im Alter 65324'531.00372'277.00
Als Bezüger einer Altersrente haben Sie für jedes Kind, das im Fall Ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Alterskinderrente. Die Alterskinderrente wird vom gleichen Zeitpunkt an ausgerichtet wie die Altersrente.Voraussichtliche Alterskinderrente pro Kind4'414.004'414.00
Voraussichtliche Altersrentebei Rücktritt im Alter 64 oder20'627.0020'627.00
Voraussichtliches Alterskapitalbei Rücktritt im Alter 64310'184.00353'953.00
Voraussichtliche Altersrentebei Rücktritt im Alter 63 oder19'239.0019'239.00
Voraussichtliches Alterskapitalbei Rücktritt im Alter 63295'979.00335'988.00
Voraussichtliche Altersrentebei Rücktritt im Alter 62 oder17'902.0017'902.00
Voraussichtliches Alterskapitalbei Rücktritt im Alter 62281'914.00318'375.00
Voraussichtliche Altersrentebei Rücktritt im Alter 61 oder16'615.0016'615.00
Voraussichtliches Alterskapitalbei Rücktritt im Alter 61267'989.00301'108.00
Beim Tod einer versicherten Person haben verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen Anspruch auf eine Partnerrente. Ein Anspruch besteht ebenfalls bei einem Konkubinatsverhältnis, sofern beide Konkubinatspartner unmittelbar vor dem Tod während mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen amtlich bestätigten gemeinsamen Haushalt an demselben Wohnsitz geführt haben. Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn der überlebende Konkubinatspartner für eines oder mehrere gemeinsame Kinder aufkommen muss, auch wenn die Dauer des gemeinsamen Haushalts weniger als 5 Jahre betragen hat. Vorausgesetzt ist in beiden Fällen, dass beide Partner unverheiratet waren und zwischen ihnen keine nahe Verwandtschaft bestand und dass die versicherte Person der Asga den Partner schriftlich gemeldet hat. Begünstigte sind der Asga zu Lebzeiten der versicherten Person zu melden. Anstelle der Partnerrente kann eine einmalige Kapitalabfindung in der Höhe des vorhandenen Altersguthabens, mindestens aber eine Abfindung von 3 Jahres-Partnerrenten, bezogen werden. Meldung Partnerschaft/BegünstigungserklärungPartnerrente11'585.0011'585.00
Im Todesfall wird für jedes leibliche Kind oder für solche, für deren Unterhalt Sie aufzukommen hatten, eine Waisenrente ausbezahlt. Der Anspruch erlischt spätestens nach Vollendung des 25. Altersjahres des Kindes.Waisenrente pro Kind3'862.003'862.00
Die Todesfallsumme ist eine versicherte Leistung, welche zusätzlich zur Partnerrente einmalig zur Auszahlung kommt.Todesfallsumme90'000.00
Das zusätzliche Todesfallkapital entspricht den freiwilligen Einkäufen und wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt.Zusätzliches Todesfallkapital10'000.00
Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt bei einer Erwerbsunfähigkeit von 25%, nach der vertraglich festgelegten Wartefrist.Invalidenrente, Wartefrist 24 Monate19'309.0019'309.00
Als Bezüger einer Invalidenrente haben Sie für jedes Kind, das im Fall Ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Invalidenkinderrente wird vom gleichen Zeitpunkt an ausgerichtet wie die Invalidenrente.Invalidenkinderrente, Wartefrist 24 Monate, pro Kind3'862.003'862.00
Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, Wartefrist 3 Monate
Bei den aufgeführten Renten handelt es sich um Jahresbeträge
Der Pensionskassenbeitrag setzt sich zusammen aus dem Sparbeitrag (Altersgutschrift), der Risikoprämie (Versicherung für Tod/Invalidität), den Abgaben für den Sicherheitsfonds sowie den Verwaltungskosten. Der Arbeitgeber hat mindestens den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzuzahlen.Beitragsaufteilung
(in Franken)
Sparbeitrag6'247.20
Risikobeitrag658.80
Der gesetzlich festgelegte Beitrag für den Sicherheitsfonds beträgt ab 01.01.2017 0,12 % des koordinierten BVG-Lohnes ab Alter 25.Beitrag Sicherheitsfonds74.40
Für die Durchführung der beruflichen Vorsorge stellt die Asga Pensionskasse Verwaltungskosten in Rechnung. Diese betragen jährlich CHF 180.00 pro versicherte PersonVerwaltungskosten180.00
Total Jahresbeitrag7'160.40
Ihr persönlicher Beitrag pro Jahr3'580.20
Ihr persönlicher Beitrag pro Monat298.35
Weitere Informationen
Das Altersguthaben setzt sich aus den geleisteten Sparbeiträgen, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Zinsen und Einlagen wie freiwillige Einkäufe der versicherten Person selbst oder ihres Arbeitgebers oder Einlagen aus Scheidung zusammen.Altersguthaben / Austrittsleistung am 31.12.202384'011.0084'011.00
Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Altersguthaben, das der Asga von Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung überwiesen wurde. Dieser Betrag wird nur im aktuellen Jahr ausgewiesen und ist in den folgenden Jahren im Altersguthaben miteingerechnet.Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen / Einlagen und Bezüge laufendes Jahr0.000.00
Diesen Betrag haben Sie bereits im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogen. Ein WEF-Vorbezug kann alle fünf Jahre bis spätestens drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung geltend gemacht werden. Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.00. Für weitere Details beachten Sie unser WEF-Reglement.Vorbezug für Wohneigentum (WEF)0.000.00
Anstelle eines Vorbezugs können Sie Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe Ihres aktuell vorhandenen Altersguthabens im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfänden.
Der Vorsorgeschutz wird durch die Verpfändung nicht geschmälert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Wohneigentumsförderung.
Verpfändung für Wohneigentum (WEF)nein
Dieser Wert ist massgebend, falls Sie einen Vorbezug für Wohneigentum planen. Ab Alter 50 gibt es für den Vorbezug von Sparguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung Einschränkungen. Der maximal mögliche Vorbezug entspricht dem Total-Guthaben per Alter 50 oder der Hälfte des aktuellen Altersguthabens per Stichtag des Vorbezugs. Es gilt der höhere der beiden Beträge. Ein Vorbezug kann bis spätestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen geltend gemacht werden.Freizügigkeitsleistung im Alter 500.000.00
Sollte es im Rahmen einer Scheidung zu einer Teilung Ihres Vorsorgeguthabens gekommen sein, ist hier der ausbezahlte Betrag ersichtlich. Eine Rückzahlung ist grundsätzlich möglich.Auszahlung infolge Scheidung0.000.00
Mit einem freiwilligen Einkauf können Sie allfällig vorhandene fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstandene Vorsorgelücken ausgleichen. Sie profitieren dabei von einer langfristig guten Verzinsung, höheren Altersleistungen (Alterskapital) bei der Pensionierung sowie steuerlichen Einsparungen. Für eine definitive Berechnung Ihres Einkaufspotenzials reichen Sie uns bitte den dafür vorgesehenen Fragebogen ein.Maximal möglicher Einkauf (provisorische Berechnung)4'692.00

Weshalb sich Beiträge und Leistungen verändern können:

  • Anpassung des versicherten Lohnes oder Änderung des Beschäftigungsgrades
  • Übertritt in die nächst höhere Sparprozentstufe für die Altersgutschriften (Sparbeiträge)
  • Anpassung der Risikobeiträge infolge des zunehmenden Alters
  • Anpassung des Vorsorgeplans mit veränderten Vorsorgeleistungen