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Downloads
Die Dokumente können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bei Fragen erreichen Sie uns unter +41 71 228 52 52.
- Anmeldung AsgaOnline
- Austrittsmeldung
- Kassenreglement gültig ab 01.01.2022
- Kostenreglement
- Meldung Leistungsfall
- Merkblatt Personalvorsorgekommission
- Merkblatt Wahlmöglichkeiten zwischen Vorsorgeplänen (Wahlplan)
- Mutationsmeldung
- Mutationsmeldung Teilpensionierung
- Renten und Grenzbeträge per 1. Januar 2023
- Sammelaustrittsmeldung
- Sammelmutationsmeldung
- Unbezahlter Urlaub
- Vertragsinformationen der aktuellen Vorsorgeeinrichtung
- Wahlprotokoll Personalvorsorgekommission (PVK)
Eintritt & Mutation
Was müssen Sie unternehmen, wenn neue Mitarbeitende eintreten, der Lohn-, Personenkreis- oder Zivilstand sich ändert?
Wichtiges
Melden Sie uns den Neueintritt innerhalb von 30 Tagen.
Wer ist BVG-pflichtig?
- Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
- Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’050.00.
- Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
- Mitarbeitende, welche nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.
Vorgehen
- Melden Sie uns die zu versichernde Person mit dem Formular Mutationsmeldung oder über unser Online-Portal AsgaOnline.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis, den Vorsorgeausweis und den personalisierten Einzahlungsschein für die Überweisung der Sparguthaben erhalten neue Mitarbeitende direkt zugestellt.
Wichtiges
Melden Sie uns Mutationen innerhalb von 30 Tagen.
Wer ist BVG-pflichtig?
- Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
- Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’050.00.
- Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
- Mitarbeitende, welche nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.
Vorgehen
- Senden Sie uns das Formular Mutationsmeldung oder melden Sie uns Änderungen über unser Online-Portal AsgaOnline.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis, den Vorsorgeausweis erhalten neue Mitarbeitende direkt zugestellt.
Austritt
Was Sie unternehmen müssen, wenn Mitarbeitende aus Ihrem Betrieb austreten oder die BVG-Eintrittsschwelle nicht mehr erreichen.
Wichtiges
Melden Sie uns Austritte innerhalb von 30 Tagen.
Die Austrittsleistung besteht aus den geleisteten Sparbeiträgen und allfälligen Einlagen inkl. Zinsen.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie selbst für den Übertrag einer Austrittsleistung an eine neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto verantwortlich sind.
Vorgehen
- Sie senden uns die Austrittsmeldung für den betreffenden Mitarbeiter oder melden den Austritt über das Online-Portal AsgaOnline.
- Die Austrittsabrechnung und das Formular Erklärung über die Verwendung der Austrittsleistung werden direkt an den ausgetretenen Mitarbeiter verschickt.
Lohnmeldung
Bitte melden Sie jeweils Anfang des Jahres die voraussichtlichen AHV-pflichtigen Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden. Auf dieser Basis stellen wir Ihnen quartalsweise nachschüssig Rechnungen.
Wichtiges
Gehen Sie bei Mitarbeitenden mit einem unregelmässigen Einkommen von einer Annahme aus, Lohnänderungen können Sie auch unterjährig jederzeit melden.
Reichen Sie uns die Lohnliste auch dann fristgerecht ein, wenn die neuen Löhne erst später festgelegt werden oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Frist zu verlängern.
Vorgehen
- Die Lohnliste erhalten Sie entweder Mitte Dezember per Post oder sie ist unter AsgaOnline verfügbar.
- Sie melden uns die voraussichtlichen Löhne für alle Ihre Mitarbeiter für das kommende Jahr.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis für das neue Jahr. Die neuen Vorsorgeausweise erhalten Ihre Mitarbeitenden direkt zugestellt.
Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter entspricht dem ordentlichen AHV-Rentenalter. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich, wobei auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung besteht. Die Altersvorsorge kann freiwillig bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres weitergeführt werden.
Die ordentliche Pensionierung erfolgt per Vollendung des ordentlichen AHV-Rentenalters.
Wichtiges
Bei uns besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug.
Freiwillige Einkäufe aus den letzten drei Jahren vor Pensionierung können nicht in Kapitalform bezogen werden. Die zuständige Steuerbehörde entscheidet, ob ein teilweiser Kapitalbezug möglich ist.
Vorgehen
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält automatisch zwei bis drei Monate vor der ordentlichen Pensionierung ein Antwortformular, um uns die gewünschte Bezugsart mittzuteilen.
Die Pensionierung erfolgt vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.
Wichtiges
Bei der Asga Pensionskasse besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug. Ein vorzeitiger Rentenbezug hat eine Kürzung des Umwandlungssatzes zur Folge.
Vorgehen
- Sie reichen uns zwei bis drei Monate vor dem Rücktrittsdatum eine Austrittsmeldung ein oder melden den Austritt über unser Online-Portal jeweils mit dem Vermerk „vorzeitige Pensionierung“.
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält ein Antwortformular, um uns die gewünschte Bezugsart mittzuteilen.
Ab Vollendung des 58. Altersjahres ist mit Zustimmung des Arbeitgebenden eine Teilpensionierung von mindestens 20 % möglich.
Wichtiges
Eine spätere Erhöhung des Beschäftigungsgrades ist ausgeschlossen.
Pro Jahr ist maximal eine Teilpensionierung möglich.
Der Beschäftigungsgrad und Lohn muss sich analog dem Teilpensionierungsgrad reduzieren.
Vorgehen
- Sie reichen uns das Formular Mutationsmeldung für Teilpensionierung
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit dem neu versicherten Lohn. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
- Die Auszahlung in der gewünschten Bezugsform erfolgt an Ihre Mitarbeitenden nach Vorliegen aller notwendigen Angaben.
Die Erwerbstätigkeit wird über das ordentliche Pensionierungsalter fortgesetzt und die Altersvorsorge wird freiwillig weitergeführt.
Wichtiges
Der bisherige Risikobeitrag fällt komplett weg.
Die Altersleistungen und der Umwandlungssatz erhöhen sich.
Ein definitiver Rücktritt ist jederzeit möglich.
Vorgehen
- Sie reichen uns eine schriftliche Bestätigung ein, unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiter besteht und die Sparbeiträge freiwillig weitergeführt werden möchten.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit den neu versicherten Leistungen. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
Leistungsfall
Wenn Mitarbeitende von Ihnen seit über 90 Tagen infolge Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig sind, bitten wir Sie, uns den Fall zu melden, da die Versicherung weiterläuft.
Wichtiges
Mehrere Perioden von Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Jahres aus gleicher Ursache werden zusammen gezählt.
Bis zur Feststellung einer allfälligen Invalidität erfolgt die Beitragsgutschrift lediglich provisorisch aufgrund von Taggeldabrechnungen und ärztlichen Zeugnissen.
Vorgehen
- Sie melden uns eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 90 Tagen mit dem entsprechenden Formular und reichen uns zudem sämtliche dazugehörende Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse ein.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Beitragsgutschrift zusammen mit der Quartalsrechnung.
Unbezahlter Urlaub
Während eines unbezahlten Urlaubs wird der Versicherungsschutz durch die Pensionskasse nicht automatisch weitergeführt. Grundsätzlich gilt eine einmonatige Nachdeckung.
Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen wie bisher. Sowohl die Spar- als auch die Risikobeiträge werden unverändert weitergeführt.
Wichtiges
Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden.
Die Beiträge werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet und Sie regeln die Aufteilung selbst mit betroffenen Mitarbeitenden.
Werden die Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz nicht weiter gewährt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs.
Vorgehen
- Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs Ihrer Mitarbeitenden.
- Wir halten dies so fest, versenden jedoch keine weiteren Unterlagen hierzu, da der Versicherungsschutz und die Beiträge unverändert bleiben.
Die Sparbeiträge werden während der Dauer des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt und nur die Risikoversicherung wird im bisherigen Umfang weitergeführt.
Wichtiges
Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden.
Die Beiträge (Risikobeitrag und Verwaltungskosten) werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet und Sie regeln die Aufteilung selbst mit betroffenen Mitarbeitenden.
Werden die Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz nicht weiter gewährt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs.
Vorgehen
- Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs Ihrer Mitarbeitenden.
- Wie bei einem Austritt gilt eine 1-monatige Nachdeckung, d.h. während des 1. Monats des unbezahlten Urlaubs sind die Risiken Tod und Invalidität beitragsfrei weiterversichert wie bisher. Ab dem 2. Monat werden die Risikobeiträge inkl. Verwaltungskosen wie bisher in Rechnung gestellt (ohne Sparbeiträge).
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
Bei Fragen zum Vorsorgeplan Ihrer Firma, Adressänderung, Mutationen, Leistungsfällen etc.
Für Sie da. hc.agsa@redeilgtim
Bei Fragen zum Thema Vorsorgeplan Ihrer Firma, Adressänderungen oder Mutationen: