Kennzahlen

Kennzahlenübersicht

Transparenz ist ein wichtiger Grundsatz der Asga. Deshalb liegt uns viel daran, unseren Geschäftsgang und die entsprechenden Kennzahlen klar, deutlich und im Zeitverlauf nachvollziehbar zu kommunizieren.

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Deckungsgrad / 31.08.2023 — unrevidiert
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Versicherte / 30.06.2023 — unrevidiert
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Mitgliedfirmen / 30.06.2023 — unrevidiert

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Performance seit dem 01.01. des Kalenderjahrs, nicht revidiert.

ab 1. Juli 2023
Verzinsung freie Mttel: 1,26 %
Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven: 1,26 %

1. April 2023 bis 30. Juni 2023:
Verzinsung freie Mittel: 0,81 %
Verzinsung Arbeitgeberbeitragsreserven: 0,81 %

JahrMann (Ordentliches Rentenalter 65)Frau (Ordentliches Rentenalter 64)
20235,60 %5,45 %
20245,40 %5,25 %
20255,20 %5,05 %
20265,20 %5,05 %

Prozentualer Reduktionssatz bei vorzeitiger Pensionierung

AlterReduktion pro Jahr
58 – 64 / 65– 0,15 %

Bei vorzeitiger Pensionierung ist zu beachten, dass sich die Jahresrente um -0,15 % verkürzt. Da die Renten monatlich ausbezahlt wird, ist die Kürzung noch durch 12 zu rechnen.

Beispiel

Ordentliche Pensionierung Jahr 2022Alter 65
Umwandlungssatz neu bei ordentlicher Pensionierung 5,80 %
Reduktionssatz -0,15 % pro Jahr-0,30 %
Vorzeitige Pensionierung Jahr 2020 (2 Jahre)Alter 63
Angewendeter Umwandlungssatz6,20 % (UWS 2020) -0,30 % (Reduktion Frühpensionierung) = 5,90 %

*Der obligatorische Umwandlungssatz von 6,80 % auf dem obligatorischen Altersguthaben kommt bei der Altersrentenberechnung zur Anwendung und garantiert auf jeden Fall die gesetzliche Mindestrente.

Prozentualer Erhöhungssatz bei Aufschub der Pensionierung

AlterZuschlag pro Jahr
64 / 65 – 67+ 0,15 %
68 – 70+ 0,20 %

Wer länger als ordentlich im Berufsleben bleibt, profitiert von einem jährlichen Zuschlag.

Beispiel

Ordentliche Pensionierung Jahr 2022Alter 65
Umwandlungssatz5,80 %
Erhöhungssatz +0,15 % pro Jahr+0,30 %
Aufgeschobene Pensionierung Jahr 2024 (2 Jahre)Alter 67
Angewendeter Umwandlungssatz6,10 %*

*Der obligatorische Umwandlungssatz von 6,80 % auf dem obligatorischen Altersguthaben kommt bei der Altersrentenberechnung zur Anwendung und garantiert auf jeden Fall die gesetzliche Mindestrente.

AHV20222023
Maximal jährliche AHV-Altersrente28’68029’400
Minimal jährliche AHV-Altersrente14’34014’700
Berufliche Vorsorge (BVG)20222023
Minimaler Jahreslohn (Eintrittsschwelle)21’51022’050
Koordinationsabzug25’09525’725
Oberer Grenzbetrag86’04088’200
Maximal koordinierter Lohn60’94562’475
Minimal koordinierter Lohn3’5853’675
BVG-Mindestzinssatz1,00 %1,00 %
Umwandlungssatz im BVG-Rücktrittsalter (Männer)6,80 %6,80 %
Umwandlungssatz im BVG-Rücktrittsalter (Frauen)6,80 %6,80 %
Gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a20222023
Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen:
Bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule6’8837’056
Ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule34’41635’280

Kennzahlen per 30.06.2023

(unrevidiert)

Mitgliedfirmen17'164
Versicherte Personen159'485
Altersrentner13'723
Partnerrentner1'253
IV-Renten2'687
Scheidungsrentner16
Verzinsung1,00 %
Deckungsgrad112,80 %

Kennzahlen im Jahresvergleich

Performance

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Verzinsung der Altersguthaben

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Technischer Zins

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Beiträge

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Bilanzsumme

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Verhältnis Aktive / Rentner

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