BVG-Reform abgelehnt: Rückblick und Ausblick

Die BVG-Reform ist an der Urne gescheitert – der Volksentscheid hat das Vorhaben klar abgelehnt. Gewinner:innen sind insbesondere jene, die sich gegen die Senkung des Umwandlungssatzes und die damit verbundenen Einschnitte im Rentensystem gewehrt haben. Verlierer:innen sind die Befürworter, darunter vor allem Frauen und Teilzeitbeschäftigte, die von den geplanten Verbesserungen bei der Vorsorge profitieren sollten. Die Ablehnung der Reform führt dazu, dass der Reformdruck im Bereich der beruflichen Vorsorge unter anderem hinsichtlich der Gleichstellung und Absicherung von Frauen und Teilzeitarbeitenden bestehen bleibt und neue Lösungsansätze für die 2. Säule erforderlich macht.

Unabhängig vom Abstimmungsergebnis können wir unsere Versicherten zuversichtlich stimmen, da wir bereits eine umfassende Leistungsstrategie erarbeitet haben, die auf eine stabile und nachhaltige Rentenabsicherung ausgerichtet ist. Die Asga bietet bereits seit vielen Jahren individuell anpassbare Vorsorgelösungen für Unternehmen und ihre Versicherten an. Diese Flexibilität ermöglicht es den Unternehmen, die Vorsorge optimal auf ihre Bedürfnisse und die ihrer Mitarbeitenden abzustimmen.

Mit dem Ziel, die Renten aus der beruflichen Vorsorge für ihre Versicherten in Zukunft zu sichern, hat die Asga Pensionskasse schon vor über 5 Jahren eine neue Leistungsstrategie beschlossen. Die technischen Parameter wurden unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften so definiert, dass weitgehend eine Entkopplung von politischen Entwicklungen (z.B. BVG-Reform) und den damit verbundenen gesetzlichen Mindestleistungen ermöglicht wurde. Die Asga hat in den letzten 6 Jahren die notwendigen Massnahmen konsequent umgesetzt und kann heute von sich behaupten, dass die Ziele der Leistungsstrategie erreicht sind. Dadurch ist die Asga unabhängig vom Abstimmungsresultat bereits heute bestens für die Zukunft aufgestellt.

Die Asga bedauert zwar die Ablehnung der BVG-Revision durch das Volk und das Ständemehr, jedoch sind aufgrund des Abstimmungsresultats weder Auswirkungen auf das Geschäft der Asga noch auf die angeschlossenen Firmen und ihre Versicherten zu erwarten.

Was bedeutet das NEIN zur BVG-Revision für Unternehmen und Versicherte, die gerne ein JA gehabt hätten

Tatsächlich wenig. Viele der Leistungsvorgaben aus der Revisionsvorlage können von der Asga im Rahmen der individuellen Vorsorgelösungen bereits seit Jahren flexibel gestaltet werden.

Erfüllung der BVG-Mindestrente – Höhe Umwandlungssatz

Per 1. Januar 2019 wurde bei der Asga das bisherige Splittingmodell – das zwei Umwandlungssätze kannte – durch das sogenannte «umhüllende Modell» ersetzt, welches nur noch einen Umwandlungssatz beinhaltet. Gleichzeitig kündigte die Asga damals an, den Umwandlungssatz von 6.4 % auf 5.2 % bis ins Jahr 2025 zu senken. Die BVG-Mindestrente, die einen Umwandlungssatz von 6,8 % auf dem BVG-obligatorischen Altersguthaben vorsieht, bleibt auch mit dem Modell, das die Asga anwendet, garantiert.

Attraktive Beteiligung der Versicherten am Genossenschaftserfolg

Bereits vor über 7 Jahren legte die Asga mit ihrer Gleichgewichtsstrategie die technischen Grundlagen für eine transparente Verzinsung der Sparguthaben. Neben einer verbindlichen Verzinsung, die sich am Deckungsgrad orientiert, wurde auch die 13. Altersrente für die Pensionierten festgelegt, wobei die Höhe der Verzinsung der aktiven Versicherten als Basis dient.

Senkung der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle basiert auf dem gesetzlichen Jahres-Mindestlohn und bestimmt, wer obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sein muss. Firmen haben im Rahmen der Vorsorgelösung bei der Asga die Möglichkeit, diese Schwelle an ihre Bedürfnisse anzupassen und so mehr Mitarbeitenden den Zugang zur obligatorischen Vorsorge zu ermöglichen.

Lohndefinition und Koordinationsabzug

Ein zentrales Ziel der BVG-Revision war es, Teilzeitbeschäftigten mit tiefen Arbeitspensen und Einkommen eine BVG-Rente zu ermöglichen. Für Firmen, die der Asga angeschlossen sind, besteht schon immer die Möglichkeit, den Koordinationsabzug bei der individuellen Gestaltung ihrer Vorsorgelösung anzupassen:

  • Entweder wird der Koordinationsabzug ganz weggelassen, sodass der volle AHV-Lohn versichert ist, oder
  • der Koordinationsabzug kann dem Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst werden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, den gemäss BVG-Revision vorgeschlagenen Koordinationsabzug von 20 % des AHV-Lohnes zu wählen.

Damit kann die Asga Unternehmen, die ihren Teilzeitmitarbeitenden eine bessere Vorsorgelösung bieten möchten, schon heute problemlos ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Flachere Staffelung der Altersgutschriften

Die BVG-Reform sah eine Vereinfachung und eine flachere Staffelung der Altersgutschriften vor. Arbeitgeber und Mitarbeitende haben bei der Asga aber auch in diesem Bereich – bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestbeiträge – diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Dies wird jedoch voraussichtlich mit höheren Aufwendungen verbunden sein.

Zusammengefasst hat sich die Asga Pensionskasse bereits seit über 7 Jahren intensiv mit der Sicherung ihrer Verpflichtungen beschäftigt. Sie hat Massnahmen definiert und umgesetzt, ihre technischen Parameter kontinuierlich den aktuellen Realitäten angepasst und wird auch zukünftig vorausschauend die notwendigen Entscheidungen treffen. Dank dieser sorgfältigen Vorgehensweise können sich die Versicherten der Asga mit gutem Gewissen auf eine solide und sichere Zukunft verlassen.

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Generationsübergreifend in eine sichere Zukunft

Bald ist es soweit: Am 22. September 2024 stimmt das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab! Als Pensionskasse haben wir uns selbstverständlich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und uns eine fundierte Meinung gebildet. Erhalten Sie Einblick in die Gründe, weshalb wir die BVG-Reform als sinnvoll erachten und ihre Annahme empfehlen. Entdecken Sie im spannenden Experteninterview, wie sich Vorsorgen und Nachfolgen ideal ergänzen und welche Herausforderungen bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen bestehen.

Ausserdem erfahren Sie das Neuste zu unseren Immobilien und warum eine umfassende Vorsorgeplanung von entscheidender Bedeutung ist. Das und vieles mehr in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Als Genossenschaft setzen wir uns für Nachhaltigkeit ein

Der Asga Nachhaltigkeitsbericht 2023 ist jetzt verfügbar.

Als Pensionskasse denken wir in Generationen. Nachhaltigkeit in unseren Anlagen und in unserem Betrieb ist für uns also nicht nur Teil unserer täglichen Arbeit, sondern ein grundlegender Pfeiler für unseren langfristigen Erfolg – und damit für die sicheren Renten unserer Versicherten.

Der diesjährige Nachhaltigkeitsbericht der Asga Pensionskasse publiziert entsprechend den Kennzahlen gemäss dem ASIP ESG-Reporting-Standard. Wir haben auch im Jahr 2023 konsequent an der Umsetzung sowie der weiteren Verfeinerung unserer Nachhaltigkeitsstrategie gearbeitet: Die vorgegebenen Klimaziele in Form des Absenkungspfades konnten 2023 allesamt erreicht werden. Seit dem 4. Quartal 2020 beträgt dieser bei Aktien und Obligationen zwischen -35% und -43%. Die Erweiterung der Klimapolitik auf die Obligationen Schwellenländer Unternehmensanleihen sowie die Ausdehnung der Nachhaltigkeitspolitik auf die Anlagekategorie Infrastruktur konnten abgeschlossen werden.

Und was hält das Jahr 2024 für uns bereit? Wir werden die Dekarbonisierung der bestehenden Portfolios Aktien Ausland, Obligationen Schweizer Franken, Obligationen Unternehmensanleihen Fremdwährungen sowie die eigenverwalteten Immobilien Schweiz direkt vorantreiben und unsere Nachhaltigkeitspolitik auf die Anlagekategorien Private Equity und Immobilien indirekt ausdehnen. Und schliesslich richtet sich unser Blick bereits auf das Jahr 2025. Der Verwaltungsrat wird sich dann mit den künftigen Zielsetzungen, insbesondere dem weiteren CO2-Absenkungspfad beschäftigen.

Erfahren Sie mehr zur Nachhaltigkeit bei der Asga im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht 2023.

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Herzlich willkommen im Jahr der Altersvorsorge

Die Asga ist eine Genossenschaft, welche über das zentrale Organ der Delegiertenversammlung alle vier Jahre unsere neuen Delegierten für ihre Amtsperiode vereinigt. Mit Rückblick auf die jährlich stattfindende Delegiertenversammlung vom 22. Mai 2024 freuen wir uns, die neu gewählten Delegierten begrüssen zu dürfen und den Bisherigen zu gratulieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der aktuellen Ausgabe von AsgaKontakt.

Die Asga Büros im neuen Kleid: Seit dem 2. April durften wir nach einer intensiven Bauphase unsere neu gestalteten Büros an der Rosenbergstrasse 16, in St. Gallen beziehen. Doch wir bauen natürlich nicht nur in St. Gallen. Mit zukunftsweisenden Wohnprojekten schaffen wir Raum für verschiedene Bedürfnisse. Erfahren Sie, welche besonderen Herausforderungen damit verbunden sind.

Ausserdem: Lernen Sie unsere neue Leiterin der Geschäftsstelle Bern kennen und erfahren Sie mehr zu econcept – ein Zürcher Mitgliedsunternehmen, welches Institutionen in der Ausrichtung ihrer Tätigkeiten unterstützt.

Im Namen der ganzen Asga wünschen wir Ihnen nun viel Vergnügen mit der AsgaKontakt Lektüre.

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Das Wahljahr unserer Genossenschaft

Rückblick auf die Delegiertenversammlung

 

Die Fenster sind hoch, dahinter ein geschäftiges Kommen und Gehen: Gibt es denn eine passendere Symbolik für unsere breit abgestützte Genossenschaft als die ein- und ausfahrenden Züge, die auf ihrer Reise durch die Schweiz das Herz der Ostschweiz ansteuern? In der alten Lokremise, in der heutzutage Kulinarik, Kino, Kunst und Theater gelebt werden, ging es für einmal mehr oder weniger ernst zu. Eine Delegiertenversammlung für eine Genossenschaft mit knapp 170’000 Mitgliedern darf denn gerade in einem Wahljahr auch eine Prise Gravitas vertragen.

Der Akt des Wählens war dann aber doch eher feierlich als ernst. Ist es doch ein Privileg, auf die Motivation von 140 neuen und bisherigen Delegierten und Ersatzdelegierten zu setzen, die die Interessen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu vertreten wissen. In Globo und per Akklamation konnten wir so 48 neue Delegierte in unserem Kreis begrüssen und 38 bisherige bestätigen – herzlich willkommen und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Frischer Wind weht nun auch in unserem Verwaltungsrat. Die mit dem Rücktritt von Alain Girardet entstandene Lücke haben unsere Delegierten mit der Wahl von Thomas Kälin wieder schliessen können. Wir danken Alain für seinen unermüdlichen Einsatz während seiner 6 Jahre als unser Verwaltungsrat und wünschen ihm alles Gute für die Zeit nach der Asga! Thomas wünschen wir einen guten Start und – möglichst wenig Theater natürlich!

Denn fürs Theater war er zuständig: In einem packenden Referat nahm uns Direktor Jan Henric Bogen auf eine Reise mit in das Dreispartenhaus und zeigte schonungslos, was wirklich zählt, wenn der Vorhang fällt. Eine schöne Erkenntnis: Zwischen KMU und weltläufigem Theater besteht eine überraschend ausgedehnte Schnittmenge. Denn ob Sägestaub oder Theaternebel: Wo Grosses entstehen soll, braucht es Feingefühl, Durchhaltewillen und – natürlich – eine nicht unbedeutende Portion Wettkampfglück.

Einstimmig als neuer Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat gewählt: Thomas Kälin.

Thomas Kälin

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AsgaAssist: unser neuer KI-Chatbot

AsgaAssist ist der neue KI-basierte Chatbot auf der Asga Webseite, der (potenziellen) Kundinnen und Kunden dazu dient, schnell und unkompliziert Fragen zu beantworten und den Zugang zu relevanten Dokumenten, Infobroschüren sowie Formulare erleichtert – und dies mit einer 24-Stunden-Verfügbarkeit.

AsgaAssist verwendet ein Large Language Model (LLM), ähnlich dem ChatGPT, welches Informationen verarbeitet, um Antworten zu generieren. Der Chatbot schöpft sein Wissen direkt aus der Asga Webseite (www.asga.ch), eigens erstellten Q&A’s sowie Dokumenten, die von der Asga Pensionskasse bereitgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Schutz von persönlichen Daten gelegt: AsgaAssist greift nur auf öffentlich zugängliche Daten zu und gibt sie entsprechend der Fragestellung aus.

Wir wünschen viel Vergnügen und spannende Unterhaltung mit unserem neuen virtuellen Assistenten – dem AsgaAssist!

Für Fragen und Anregungen zum AsgaAssist wenden Sie sich gerne an hc.agsa@gnitekram.

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Vorsorgen – aber sicher: Unser Geschäftsbericht 2023 ist online.

Unsere Welt ist geprägt von stetiger Veränderung, Ungewissheit und – ganz aktuell – Krieg und Krisen. Als genossenschaftliche Pensionskasse stellen wir dem Weltengang Stabilität und Sicherheit entgegen – und setzen uns konsequent für die berufliche Vorsorge unserer Versicherten und ihre finanzielle Absicherung ein. Zentral für uns ist dabei Vertrauen – das Vertrauen unserer Versicherten in ihre Pensionskasse. Wie schaffen wir dieses Vertrauen?

Durch Transparenz, fundierten Wissenstransfer, aktive Mitsprache und den persönlichen Kontakt zu unseren Mitgliedern. Nicht nur auf den folgenden Seiten unseres Geschäftsberichts, sondern Tag für Tag im Dialog mit unseren Versicherten und unseren Mitgliedfirmen: Mit maximaler Nachvollziehbarkeit stellen wir sicher, das Vertrauen unserer Destinatäre auch verdient zu haben.

Lesen Sie mehr zu unserem 2023 im neuen Geschäftsbericht.

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Generationenwechsel an der Gartenstrasse in Ittigen

Lea Badertscher-Glutz übernimmt per 1. April 2024 die operative Leitung unseres Berner Teams und tritt die Nachfolge von Peter Schneider an. Mit Lea leitet ein altbekanntes Gesicht die Geschicke der Berner Geschäftsstelle: Sie ist bereits seit 2015 für die Asga tätig und hat an der Seite von Peter Schneider und Susanne Kaderli einen reichen Asga-Erfahrungsschatz sammeln können. Und dieser kann sich so oder so sehen lassen: Lea ist Versicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis, hat einen EMBA Abschluss mit Vertiefung in Leadership und Management und mehr als 20 Jahre Versicherungserfahrung. Alles bereit für die Zukunft in Bern also.

Mehr gute Nachrichten: Auch Peter Schneider bleibt der Asga erhalten und wird mit leicht reduziertem Pensum als Unternehmensberater weiter für unsere Mitglieder da sein. Daneben widmet er sich etwas intensiver seinen Catering-Tätigkeiten und kann vielleicht das ein oder andere Mitglied nicht nur in Sachen berufliche Vorsorge sondern auch kulinarisch überzeugen.

Wir freuen uns, in Bern auf bewährte Kontinuität setzen zu können und wünschen dem ganzen Team einen guten Start.

Lea Badertscher-Glutz übernimmt per 1. April 2024 die operative Leitung unseres Berner Teams und tritt die Nachfolge von Peter Schneider an.

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Zurück an die Rosenbergstrasse

Der Umbau des Asga Hauptsitzes an der Rosenbergstrasse in St. Gallen ist abgeschlossen! Wir freuen uns, Sie ab 2. April 2024 in den bekannten aber komplett neu gestalteten Räumlichkeiten zu empfangen und von unserer modernen Bürolandschaft aus auf allen Kanälen für Sie da zu sein.

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Das Jahr der Altersvorsorge: Das neue AsgaKontakt

Unser Lektüretipp

Eine dreizehnte AHV-Monatsrente und kein höheres Rentenalter: Das Volk hat am vergangenen Wochenende bereits zweimal über wichtige Vorlagen zur Altersvorsorge abgestimmt. Doch die nächste folgt sogleich, und sie hat es in sich. Denn die BVG-Revision, über die wir wohl im Herbst abstimmen werden, ist der nächste wichtige Schritt für die Zukunft unserer Altersvorsorge. Lesen Sie mehr dazu in dieser Ausgabe von AsgaKontakt.

Werfen Sie zudem einen Blick zurück auf das Anlagejahr 2023, erfahren Sie das Neuste zu unseren Immobilien und machen Sie mit bei unserer Umfrage, wie das AsgaKontakt in Zukunft daherkommen soll.

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