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Arbeitgebende
Der Sicherheitsfonds unterstützt Arbeitgebende finanziell, die überdurchschnittlich viele ältere Mitarbeitende beschäftigen. Das BVG spricht in diesem Zusammenhang von Arbeitgebenden mit einer ungünstigen Altersstruktur. Diese verursachen aufgrund der gesetzlichen Regelungen höhere Vorsorgekosten. Die Finanzierung des Sicherheitsfonds erfolgt durch alle Versicherten der beruflichen Vorsorge – mit einem Beitrag von 0,13 % auf die BVG-koordinierten Löhne.
Seit Einführung des BVG erhalten solche Unternehmen jährlich Zuschüsse vom Sicherheitsfonds, wovon auch die Mitglieder der Asga profitieren. Voraussetzung ist, dass die Altersgutschriften aller Mitarbeitenden zusammen mehr als 14 % der BVG-koordinierten Löhne ausmachen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den Sicherheitsfonds jeweils anhand der von der Asga eingereichten Daten des vergangenen Jahres berechnet und gutgeschrieben.
Gutschriften auf Ihrem Beitragskonto
Erfüllt ein Mitglied die Voraussetzungen für einen Zuschuss, wird der entsprechende Betrag automatisch dem Beitragskonto gutgeschrieben. Auf der Quartalsrechnung erscheint dies unter „Gutschrift Sicherheitsfonds (Zuschuss aufgrund Altersstruktur Personal)“ im Bereich „Total offene Beiträge“.
Insgesamt betragen die Gutschriften aus dem Sicherheitsfonds zugunsten unserer Mitgliedfirmen jährlich mehrere Millionen Franken. Davon profitieren tausende Mitgliedfirmen der Asga, was eindrücklich zeigt, wie gesellschaftliche Solidarität und Vorsorge eng miteinander verbunden sind.
Bei Fragen zu Ihrer Quartalsrechnung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.