Frau liegt im Liegestuhl am Strand mit ausgestreckten Armen, Aufnahme von hinten

Neuerungen beim unbezahlten Urlaub

Ab dem 1. Januar 2025 treten bei der Regelung für unbezahlten Urlaub folgende Änderungen in Kraft:

  • Mindest- und Höchstdauer: Der unbezahlte Urlaub kann neu eine Mindestdauer von 1 Monat und eine maximale Dauer von 24 Monaten betragen.
  • Risikoversicherung: Die Weiterführung der Risikoversicherung gilt ab dem ersten Tag des unbezahlten Urlaubs.

Weitere Details finden Sie in unserem neuen Merkblatt.