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Todesfall
Den Todesfall melden und die Hinterlassenenleistungen prüfen
Haben Sie ein geliebtes Familienmitglied verloren, möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen. Damit wir die notwendigen Anpassungen vornehmen können, bitten wir Sie, uns den Todesfall zu melden.
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Wichtiges
Der Austritt der verstorbenen Person erfolgt nach Meldung des Todesfalls per Todestag.
Vorgehen
- Bitte melden Sie uns den Todesfall mit dem entsprechenden Formular.
- Zur Prüfung der Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen bitten wir um die Angabe einer Kontaktperson aus dem familiären Umfeld der verstorbenen Person, sofern eine solche bekannt ist.
- Wird keine Kontaktperson angegeben, fordern wir die notwendigen Unterlagen über den Arbeitgeber an.
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