Im Interview mit Daniel Jost: Ein langjähriger Asga Mitarbeiter geht in Pension

Daniel Jost war über 27 Jahre als engagierter Unternehmens- und Brokerberater bei der Asga tätig. Anfang Juni 2026 wurde er pensioniert. Anlässlich dieses neuen Lebensabschnitts haben wir ihn gefragt, wie er seine Zeit bei der Asga erlebt hat, welche Eindrücke er mitnimmt und wie er seinen weiteren Weg gestalten möchte.

Wie blickst du auf deine Zeit bei der Asga zurück?

Mit grosser Dankbarkeit blicke ich auf meine Zeit bei der Asga zurück, da sie mir als Arbeitgeberin sehr viel ermöglicht hat. Die sinnvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit als Unternehmens- und Brokerberater habe ich immer mit grosser Freude ausgeübt. Während mehr als einem Vierteljahrhundert erhielt ich Einblick in unzählige kleine und mittelgrosse Unternehmen aus verschiedensten Branchen und durfte dabei vielen interessanten Menschen begegnen.

Sei es an unseren Delegiertenversammlungen oder als Repräsentant der Asga an zahlreichen Grossanlässen des KMU- und Gewerbeverbands Kanton Zürich – die vielen positiven Rückmeldungen sowie die Zeichen der Wertschätzung unserer Mitglieder und Versicherten haben mich immer wieder motiviert und mir aufgezeigt, welches hohe Ansehen die Asga geniesst. Dies ist nur dank dem täglichen grossen Einsatz aller Mitarbeitenden möglich. An dieser Stelle danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich für die jahrelange Unterstützung und die tolle Zusammenarbeit. Der Austausch mit ihnen wird mir bestimmt fehlen.

Welche Veränderungen hast du bei der Asga miterlebt?

Wachstum auf allen Ebenen: Seit meinem Eintritt am 1. April 1999 hat sich die Zahl der Asga Mitarbeitenden verdreifacht. Durch ihr erfolgreiches Wirken in guten wie auch in anspruchsvollen Zeiten hat die Asga weit über die Ostschweiz hinaus Bekanntheit erlangt und ist stetig gewachsen. Waren es Ende 1998 noch 4’570 Mitglieder mit rund 25’000 Versicherten, ist der Bestand Jahr für Jahr angestiegen. Immer mehr KMU-Betriebe haben im Laufe der Zeit erkannt, welchen Mehrwert eine Mitgliedschaft bei der genossenschaftlich organisierten Asga für sie und ihre Mitarbeitenden bietet.

Schon damals legte die Asga grossen Wert auf eine möglichst einfache BVG-Administration und darauf, den Papieraufwand so gering wie möglich zu halten. Und heute, nachdem die Digitalisierung auch in der beruflichen Vorsorge angekommen ist, sind AsgaOnline als Plattform für Arbeitgebende sowie myAsga als Versichertenportal fest etabliert und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Worauf freust du dich nach deiner Pensionierung am meisten?

In meinem neuen Lebensabschnitt werde ich mich sicherlich zuerst etwas neu orientieren müssen. Gleichzeitig bin ich zuversichtlich, dass mir diese Umstellung gut gelingen wird. Neuem stehe ich offen gegenüber und kann mir gut vorstellen, mich weiterhin freiwillig zu engagieren, etwa in Treuhanddiensten für ältere Menschen oder – wie bereits in der Vergangenheit – als Volunteer bei Sport- und Kulturevents.

Daneben werde ich meine Freude an der Bewegung in der Natur weiter pflegen und viel Zeit beim Wandern verbringen. Als begeisterter Fan von Schienen- und Seilbahnen halte ich zudem Ausschau nach entdeckenswerten Orten in unserer schönen Schweiz und im nahen Ausland.

Auch interessant

Rückblick auf unsere 64. Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung der Asga Pensionskasse fand am Mittwoch, 20. Mai 2026 im Alten Spital Solothurn statt – an einem Ort, an dem Begegnung und Gastfreundschaft seit dem 14. Jahrhundert eng miteinander verbunden sind. Das historische Gebäude diente früher als Spital, Waisenhaus und Herberge für Handwerker. Wo Menschen einst Hilfe und Fürsorge erfuhren, trafen sich heute die Delegierten, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft der Asga im Sinne ihrer Mitglieder und Versicherten zu stellen.

Verwaltungsratspräsident Stefan Bodmer hiess in seiner Eröffnungsrede die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden herzlich willkommen. Anschliessend richtete Stefan Blaser, Präsident des KMU- und Gewerbeverbands des Kantons Solothurn, einige Worte an das Publikum.

Der Geschäftsgang und die Jahresrechnung 2025 der Asga wurden von Stefan Bodmer und dem neuen Geschäftsführer Patrick Barblan ausführlich präsentiert. Und während der Versammlung entschieden die Delegierten über zahlreiche Traktanden. Zudem standen im Verwaltungsrat Wiederwahlen an: Die Arbeitnehmervertreterin Silvia Corchia sowie der Arbeitgebervertreter Thomas Schoch wurden von den Delegierten erneut gewählt.

Den Schlusspunkt des offiziellen Veranstaltungsteils setzte ein Vortrag von Jan-Egbert Sturm, Direktor der KOF Konjunkturforschungsstelle. Der ausgewiesene Experte erläuterte die aktuelle Wirtschaftslage und zeigte die Konjunkturaussichten sowohl im globalen Kontext als auch speziell für die Schweiz auf.

Beim nachfolgenden Lunch entstand ein angenehmer und inspirierender Austausch. Dabei wurde deutlich, wofür die Asga steht: gegenseitiges Vertrauen und der Einsatz engagierter Menschen, die sich täglich für eine verlässliche Vorsorge ihrer Mitglieder und Versicherten einsetzen.

Die nächste Delegiertenversammlung der Asga Pensionskasse findet am 19. Mai 2027 in Basel statt.

Auch interessant

Geschäftsbericht 2025: Vorsorgen für Generationen. Für die Zukunft unserer Genossenschaft und unserer Mitglieder.

Als Genossenschaft übernehmen wir Verantwortung für Generationen. Deshalb gestalten wir die berufliche Vorsorge so, dass sie heute und in der Zukunft von Bestand ist. Dabei denken wir langfristig, handeln umsichtig und beziehen unsere Mitglieder und Versicherten aktiv mit ein. Ein offener Austausch, transparente Entscheidungen sowie nachhaltiges Handeln sind unsere Ausrichtung. Sie ermöglicht uns, Generationenwechsel bewusst zu begleiten und die Vorsorge für alle Generationen zu bewahren. So bleibt die Asga eine verlässliche Pensionskasse, die ihre Mitglieder und Versicherten konsequent in den Fokus stellt und dauerhafte Werte schafft.

Erfahren Sie mehr in unserem Geschäftsbericht 2025.

Auch interessant

Fabian Geiger wird neuer Leiter Marktentwicklung bei der Asga

Fabian Geiger übernimmt per 1. September 2026 die Nachfolge von Felix Brandenberger als Geschäftsleitungsmitglied für den Bereich Marktentwicklung bei der Asga.

Fabian Geiger ist ein erfahrener Experte in der beruflichen Vorsorge mit umfassender Führungskompetenz. Zuletzt stand er an der Spitze des Teams Grossunternehmen im Pensionskassengeschäft bei der Swiss Life in Zürich. Dank seines fundierten Praxiswissens ist er prädestiniert, den Bereich Marktentwicklung gezielt voranzubringen und optimal auf künftige Herausforderungen auszurichten.

Unser derzeitiges Geschäftsleitungsmitglied Felix Brandenberger wird auch nach der Übergabe bis zu seiner baldigen Pensionierung weiterhin für die Asga tätig sein und so einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

Die Asga heisst Fabian Geiger herzlich willkommen.

Auch interessant

Patrick Barblan: Unser neuer Geschäftsführer im Interview

Seit dem 1. Januar 2026 leitet Patrick Barblan die Asga als Geschäftsführer und übernimmt den Vorsitz der Geschäftsleitung. Mit fundiertem Fachwissen, klaren Perspektiven und grossem Engagement gestaltet er die Asga aktiv auf ihrem Weg in die Zukunft. In seinem frisch bezogenen Büro haben wir ihn getroffen, um mehr über seine Motivation, seine Vision für die Asga und seine Einschätzung zur Zukunft der 2. Säule zu erfahren.

Was hat dich motiviert, Geschäftsführer der Asga zu werden?

Schon immer war ich klar der KMU-Typ, auch wenn ich viele Jahre in grossen Versicherungskonzernen tätig war. Nach meiner langjährigen Erfahrung im Vorsorgemarkt war die Asga deshalb meine erste Wahl. Tatsächlich gibt es nur wenige Vorsorgeeinrichtungen, die für mich als neue Arbeitgeberin überhaupt in Frage kamen. Die Asga ermöglicht es mir, dank ihrer idealen Grösse und der kurzen Entscheidungswege unternehmerisch zu handeln, fokussiert umzusetzen und somit rasch Wirkung für Mitglieder, Versicherte sowie Mitarbeitende zu erzielen.

Hinzu kommen verschiedene anspruchsvolle Themenfelder wie die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und das regulatorische Umfeld. Diese Herausforderungen machen meine Arbeit als Führungskraft besonders spannend.

Welche langfristige Vision hast du für die Asga?

Die Asga soll und muss ihre äusserst attraktive Position im Markt der beruflichen Vorsorge beibehalten. Dafür steht eine weiterhin solide, sicherheitsorientierte Geschäftspolitik mit attraktivem Pricing und überzeugenden Leistungen. Die genossenschaftliche Verankerung garantiert eine klare Ausrichtung auf die Interessen der Mitglieder und Versicherten. Ergänzt wird dies durch den Anspruch, mit dem „Best-in-Class“-Ansatz eine erstklassige Kundenbetreuung sicherzustellen.

Parallel dazu investieren wir gezielt in die IT-Infrastruktur sowie in die Automatisierung und Digitalisierung unserer Prozesse. Ziel ist der schrittweise Übergang zu einem digitalen Geschäftsmodell. Ein grosser Teil der Abläufe in der beruflichen Vorsorge eignet sich für eine vollautomatisierte „Machine-to-Machine“-Abwicklung.

Dadurch gewinnen wir mehr Freiraum für den persönlichen Kontakt. Und so können wir die Beratung und Betreuung der Mitglieder und Versicherten weiter verbessern, anstatt den Fokus auf reine Verwaltungstätigkeiten zu legen.

Zudem bin ich überzeugt, dass sich der Markt der Vorsorgeeinrichtungen weiter konsolidieren wird. Die Asga will diesen Wandel aktiv mitgestalten und dabei eine klare, zukunftsgerichtete Vorwärtsstrategie verfolgen.

Wie siehst du die Zukunft der beruflichen Vorsorge im Allgemeinen?

Grundsätzlich bin ich von den Vorteilen des 3-Säulen-Systems in der schweizerischen Altersvorsorge überzeugt und damit auch vom langfristigen Bestand der beruflichen Vorsorge als tragendes Element dieses Systems. In den kommenden Jahren dürfte der politische Fokus jedoch eher auf der 1. Säule, der AHV, liegen, während wir in der beruflichen Vorsorge eher vor ökonomischen und technischen Herausforderungen stehen.

In 3 Bereichen erwarte ich fundamentale Entwicklungen und Veränderungen:

  1. Digitalisierung der Geschäftsmodelle:
    Wie bereits erwähnt, rechne ich damit, dass sich die grösseren Anbieter – insbesondere die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen – zunehmend auf automatisierte sowie digitale Geschäftsmodelle ausrichten werden.
  2. Konsolidierung:
    Auch dies wurde bereits angesprochen. Ich gehe von einer weiteren Konsolidierung auf der Angebotsseite aus, sowohl bei den Vorsorgeeinrichtungen als auch bei den Systemanbietern. Besonders die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dürften dabei erneut Marktanteile gewinnen.
  3. Regulierung:
    Bezüglich der regulatorischen Rahmenbedingungen unseres Geschäfts sehe ich die Situation weniger optimistisch. Ich gehe eher davon aus, dass sich diese für unser Geschäft weiter verkomplizieren könnten, falls die Politik sich in Zukunft wieder damit befassen sollte. Die grossen Anbieter werden dies bewältigen können – wie sie es bereits heute tun – während kleinere Anbieter unter erhöhtem Konsolidierungsdruck stehen dürften.

Auch interessant

Im Gespräch mit Sergio Bortolin anlässlich seiner Pensionierung

Der Geschäftsführer Sergio Bortolin geht nach 13 erfolgreichen Jahren in die wohlverdiente Pension. Seine Nachfolge tritt Patrick Barblan an, der den Vorsitz der Geschäftsleitung der Asga per 1. Januar 2026 übernimmt.

Im persönlichen Gespräch teilt Sergio Bortolin seine Erfahrungen und Erlebnisse, wobei er die prägendsten Momente seiner langjährigen Tätigkeit Revue passieren lässt.

Wie wirst du die Zeit bei der Asga in Erinnerung behalten?

In meiner Zeit bei der Asga konnte ich enorm viel lernen – fachlich wie persönlich. Die Vielfalt der Themen und der Gestaltungsspielraum haben mich stark geprägt.

Am meisten werde ich das Miteinander im Team vermissen, den offenen Austausch, das Vertrauen und den freudvollen Humor im Alltag, denn die Asga ist trotz ihrer Grösse eine Familie geblieben. Die Kollegialität hier ist aussergewöhnlich, man hatte immer das Gefühl, gemeinsam an etwas Sinnvollem zu arbeiten. Mit den Werten der Asga konnte ich mich deshalb immer stark identifizieren, was meine Arbeit bedeutungsvoll und erfüllend gemacht hat.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicke ich zurück, dankbar für die Zeit, die Begegnungen und das Vertrauen der Mitarbeitenden, Delegierten und Mitglieder. Es sind viele gute Erinnerungen, inspirierende Gespräche und wertvolle Freundschaften, die ich mitnehme. Ich bin überzeugt, dass die Asga erfolgreich bleiben wird, und freue mich, von aussen zuzusehen, wie sie sich weiterentwickelt.

Wie wirst du deine Pension gestalten – hast du schon Pläne oder Wünsche?

Mein Ziel ist es, gesund zu bleiben und aktiv zu sein. Es ist mir wichtig, Neues zu lernen, denn ich sehe die Pension nicht als Ende, sondern als neuen Lebensabschnitt mit Raum für Sinnvolles und Schönes. Ganz ohne Plan möchte ich meine Pension nicht angehen: Ich plane, den CAS in Laufbahnplanung und -diagnostik zu absolvieren, um danach junge Talente zu begleiten. Darüber hinaus bin ich offen für Aufgaben, die Sinn stiften und mir Freude bereiten.

Was nimmst du persönlich aus der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und Versicherten mit?

Ich habe erlebt, wie viel Engagement, Fachwissen und Herzblut in der Asga steckt. Die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Persönlichkeiten hat mich bereichert und immer wieder inspiriert. Dabei ziehe ich vor allem die Erkenntnis, dass gegenseitiges Vertrauen und offene Kommunikation die Basis für die gute Zusammenarbeit bilden. Die Loyalität und der Zusammenhalt in der Asga haben mich tief beeindruckt und werden mir in bester Erinnerung bleiben.

Der direkte Kontakt mit unseren Mitgliedern, Versicherten und Partnern hat mir immer wieder aufgezeigt, wie bedeutsam unsere Arbeit für die Menschen ist. Ihr Vertrauen und ihre Dankbarkeit empfinde ich als grosse Wertschätzung – dafür und für die angenehme Zusammenarbeit danke ich herzlich.

Auch interessant

Die Asga Pensionskasse verzinst die Altersguthaben 2025 mit 5,5 %

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir in den ersten elf Monaten eine ausgesprochen erfreuliche Performance erzielt haben. Dank dieser positiven Entwicklung und gestützt auf unser Beteiligungsmodell hat der Verwaltungsrat Ende November 2025 beschlossen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten erneut überdurchschnittlich zu verzinsen. Mit einem Zinssatz von 5,5 % ‒ deutlich über dem BVG-Mindestzins von 1,25 % ‒ profitieren unsere Genossenschaftsmitglieder von einer äusserst attraktiven Verzinsung. Insgesamt fliessen damit über 1 Milliarde Schweizer Franken direkt in die Altersguthaben unserer Versicherten.

Die finanzielle Sicherheit unserer Versicherten hat für uns oberste Priorität. Per Ende November 2025 lag der für den Zinsentscheid massgebende Deckungsgrad bei über 122 %. Nach diesem erhöhten Verzinsungsentscheid weist die Asga Pensionskasse einen Deckungsgrad von mindestens 115 % aus ‒ ein klarer Beleg für die solide und nachhaltige Finanzierungsbasis unserer Genossenschaft. Auf dieser starken Grundlage wird die Asga Pensionskasse auch in Zukunft eine verlässliche, sichere und partnerschaftliche Begleiterin für ihre Versicherten bleiben.

Auch interessant

Unbezahlter Urlaub – Änderungen per 1. Januar 2026

Wichtig: Ohne Mitteilung des Arbeitgebers bleibt der bisherige Vorsorgeschutz des Mitarbeitenden während des unbezahlten Urlaubs bestehen – und die Beitragspflicht gilt weiterhin vollumfänglich.

Informieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden darüber, dass die Möglichkeit besteht, den Versicherungsschutz und die Risikoversicherung während des unbezahlten Urlaubs ganz oder teilweise fortzuführen. Während eines solchen Urlaubs von mehr als einem Monat kann gewählt werden, ob und wie der Versicherungsschutz weitergeführt wird. Einen unbezahlten Urlaub muss das Unternehmen deshalb vor Beginn melden. Ohne rechtzeitige Meldung wird die Risiko- und Altersvorsorge unverändert weitergeführt.

Weitere Informationen zum unbezahlten Urlaub finden Sie hier.

Informationen zum unbezahlten Urlaub für Arbeitnehmende finden Sie hier.

Auch interessant

Vorsicht vor betrügerischen Anrufen

In letzter Zeit haben Versicherte unerwartete Anrufe erhalten. Die Anrufenden geben sich als angebliche Pensionskassenexpertinnen oder -experten aus und behaupten beispielsweise, „für Sie Pensionskassengelder zusammenzutragen“.

Auch wenn der Auftritt vertrauenswürdig wirkt, sollten Sie keinerlei persönliche Angaben preisgeben!

So schützen Sie sich:

  • Geben Sie Zugangsdaten zu myAsga/AsgaOnline sowie andere vertrauliche Informationen nie telefonisch oder per E-Mail weiter.
  • Verwenden Sie für Ihre Anliegen immer die offizielle Asga Website asga.ch.
  • Beenden Sie verdächtige Gespräche (und informieren Sie anschliessend die Asga).

Ihre Sicherheit hat Priorität. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns über die Angaben auf unserer Website oder kommen Sie direkt bei uns vorbei.

Auch interessant

Partnerrente: Lebensgemeinschaft

Die Asga hat die Regelung der Partnerrente im Falle des Ablebens per 1. Januar 2026 angepasst. Neu ist insbesondere, dass für Lebensgemeinschaften nicht mehr zwingend ein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich ist.

Mit dieser Anpassung trägt die Asga der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung und berücksichtigt die Vielfalt heutiger Partnerschaftsformen. So sorgt die Asga für mehr Fairness in der Vorsorge und für eine ausgewogene Gleichbehandlung – insbesondere von langjährigen Lebensgemeinschaften.

Anspruch auf Partnerrente

Verheiratete Personen oder Paare in eingetragener Partnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf eine Partnerrente. Ein Anspruch besteht ebenfalls für Lebensgemeinschaften, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Lebensgemeinschaft bestand zum Zeitpunkt des Todes während mindestens 5 Jahren ununterbrochen. Die Dauer kann durch einen amtlich bestätigten Wohnsitz nachgewiesen werden. Ein steuerlich anerkannter Wochenaufenthalt wird dem amtlichen Wohnsitz gleichgestellt. Liegt kein oder noch kein 5-jähriger gemeinsamer Wohnsitz vor, kann der Nachweis einer 5-jährigen  Lebensgemeinschaft auch auf andere Weise belegt werden.
  • Ein Anspruch besteht auch ohne 5-jährige Lebensgemeinschaft, wenn die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner für gemeinsame Kinder aufkommen muss.
  • Beide Lebenspartner:innen müssen unverheiratet sein, und es darf keine nahe Verwandtschaft zwischen ihnen bestehen.

Meldung der Begünstigten

Begünstigte müssen zu Lebzeiten schriftlich über die von der Asga bereitgestellte Begünstigtenerklärung oder online über das Versichertenportal myAsga gemeldet werden.

Der Nachweis der 5-jährigen gemeinsamen Lebensgemeinschaft ist von der überlebenden Partnerin oder dem überlebenden Partner zu erbringen.

Rangordnung für das Todesfallkapital

Auf das Todesfallkapital haben die nachstehenden Hinterlassenen Anspruch:

  • Gruppe a: Ehe- oder eingetragene Partner:in
  • Gruppe b: Lebenspartner:in gemäss Kassenreglement
  • Gruppe c: Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen
  • Gruppe d: Natürliche Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind
  • Gruppe e: Kinder gemäss Art. 252 ZGB
  • Gruppe f: Eltern
  • Gruppe g: Geschwister
  • Gruppe h: Übrige gesetzliche Erben, im Umfang der Hälfte des Todesfallkapitals, unter Ausschluss des Gemeinwesens

Sind Anspruchsberechtigte einer Gruppe vorhanden, schliessen sie diejenigen der nachfolgenden Gruppen vom Bezug des Todesfallkapitals aus.

Wichtig zu wissen

Der Anspruch auf Leistungen der Asga nach dieser Regelung besteht unabhängig vom Erbrecht. Die Leistungen fallen den Anspruchsberechtigten auch dann zu, wenn sie eine Erbschaft ausschlagen.

Auch interessant