Felix Brandenberger über seine Zeit in der Asga Geschäftsleitung
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Ein unbezahlter Urlaub ist der Asga zu melden, wenn er länger als 1 Monat und höchstens 24 Monate dauert. Bei einer Dauer von bis zu 1 Monat ist keine Meldung erforderlich. Ebenfalls muss uns eine unveränderte Weiterführung des bisherigen Vorsorgeschutzes, d.h. Risikoversicherung inkl. Altersvorsorge, nicht gemeldet werden.
Wichtig: Ohne Mitteilung des Arbeitgebers bleibt der bisherige Vorsorgeschutz des Mitarbeitenden während des unbezahlten Urlaubs bestehen – und die Beitragspflicht gilt weiterhin vollumfänglich.
Informieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden darüber, dass die Möglichkeit besteht, den Versicherungsschutz und die Risikoversicherung während des unbezahlten Urlaubs ganz oder teilweise fortzuführen. Während eines solchen Urlaubs von mehr als einem Monat kann gewählt werden, ob und wie der Versicherungsschutz weitergeführt wird. Einen unbezahlten Urlaub muss das Unternehmen deshalb vor Beginn melden. Ohne rechtzeitige Meldung wird die Risiko- und Altersvorsorge unverändert weitergeführt.
Weitere Informationen zum unbezahlten Urlaub finden Sie hier.
Informationen zum unbezahlten Urlaub für Arbeitnehmende finden Sie hier.
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