Möchten Sie länger im Berufsleben bleiben – sei es aus persönlicher Motivation oder weil es Ihre Lebenssituation erfordert? Mit einer aufgeschobenen Pensionierung können Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten und Ihr Altersguthaben sowie Ihre zukünftige Rente erhöhen.
Wer kann seine Pensionierung aufschieben?
Erfolgt die Pensionierung nach Erreichen des Referenzalters, spricht man von einer aufgeschobenen Pensionierung. Das Referenzalter beträgt 65 Jahre. Für Frauen ist das Referenzalter in der Übergangsgeneration abhängig vom Geburtsjahrgang.
Wichtig: Nur Versicherte, die ihre Erwerbstätigkeit ununterbrochen beim bisherigen Arbeitgeber ganz oder teilweise über das Referenzalter hinaus fortsetzen, können den Bezug der Altersleistungen aufschieben – längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres oder bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
Beiträge, Altersguthaben und Rente: Was passiert beim Aufschub?
Die Höhe der Beiträge sowie die Aufteilung richten sich nach dem Leistungsplan des Arbeitgebers. Auf Verlangen der versicherten Person kann die Altersvorsorge nach dem Referenzalter auch beitragsfrei weitergeführt werden – das heisst ohne Sparbeiträge.
Das bestehende Altersguthaben wird während der Weiterführung weiterhin verzinst. Beim Austritt aus dem Erwerbsleben ergibt sich dadurch ein höheres Alterskapital bzw. eine höhere Rente. Gut zu wissen, was die Rente betrifft: Bei der aufgeschobenen Pensionierung wird der Umwandlungssatz pro ganzes Jahr um 0,15 % erhöht, ab Alter 68 um 0,2 %. Bei der aufgeschobenen Pensionierung gilt das Jahr als Grundlage, in dem das Referenzalter erreicht wurde (vgl. Umwandlungssatztabelle im Anhang des Kassenreglements).
Ab Erreichen des Referenzalters besteht kein Anspruch mehr auf eine Freizügigkeitsleistung, zudem sind keine Invalidenleistungen mehr versichert.
Weitere Informationen zur aufgeschobenen Pensionierung finden Sie hier.
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