Wie Sie sich bei Stellenverlust freiwillig weiterversichern können

Ein Stellenverlust ist immer eine Herausforderung. Um ältere Arbeitnehmende hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen nach der Pensionierung zu schützen, hat der Bund die Möglichkeit geschaffen, sich freiwillig weiter zu versichern.

Sollten Sie nach Vollendung des 58. Altersjahr von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung. Die Vorteile? Sie sind weiter gegen die Risiken Tod und Invalidität geschützt, können bei Bedarf weiter Sparbeiträge leisten und Ihr Alterskapital aufbessern und profitieren von einer durchschnittlich höheren Verzinsung.

Als versicherte Person haben Sie die Möglichkeit, mindestens die Risikoversicherung (Invalidität und Tod) oder zusätzlich die Altersvorsorge (Sparprozess) weiterzuführen. Die gesamten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) werden vollumfänglich von Ihnen als versicherte Person getragen. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Risikobeitrag
  • Verwaltungskosten
  • Sparbeitrag (bei Weiterführung der Altersvorsorge)
  • allfällige Sanierungsbeiträge gemäss Art. 50, Ziff. 3 des Kassenreglements (nur Arbeitnehmerbeiträge)

Um eine Übersicht über die jährlich anfallenden Kosten zu erhalten, konsultieren Sie bitte Ihren aktuellen Vorsorgeausweis. Unter den Rubriken Risikobeitrag, Sparbeitrag und Verwaltungskosten finden Sie die relevanten Beträge aufgelistet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Stellenverlust nach Alter 58 können Betroffene seit dem 1. Januar 2021 freiwillig mit unveränderten Vorsorgeleistungen in der Pensionskasse versichert bleiben.
  • Versicherte haben mehr Gestaltungsspielraum in der Planung ihrer Vorsorge und können bei Erreichen des Rentenalters ihr Alterskapital auch als Rente beziehen.
  • Die freiwillige Weiterversicherung kann jederzeit beendet werden und endet spätestens beim Erreichen des Rentenalters oder beim Antritt einer neuen Stelle.
  • Die Beiträge müssen zu 100 % von den freiwillig Versicherten finanziert werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt:

Wir danken Ihnen, dass Sie Ihren Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung und für Mutationen die folgenden Formulare benutzen: