Gut vorgesorgt – auch in Erbfragen

Das ändert sich mit dem neuen Erbrecht.

Zugegeben: Wir sprechen nicht immer gerne über den letzten Lebensabschnitt und den danach. Aber wir wissen, dass eine gute Vorsorge auch Ihre Liebsten einbezieht.

Wussten Sie, dass seit 1. Januar 2023 das neue Erbrecht in der Schweiz gilt – und damit gleich einige gewichtige Änderungen? Wir geben Ihnen eine kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Das wichtigste zuerst: Wenn Sie kein Testament geschrieben haben oder keine Nachlassregelung besteht, ändert sich an der Verteilung Ihres Erbes grundsätzlich nichts. Aber Sie haben mehr Handlungsspielraum, sollten Sie Ihren Nachlass regeln wollen. Ein zentraler Punkt dabei: Die gesetzlichen Pflichtteile wurden reduziert und Sie haben mehr Spielraum, was den frei verfügbaren Teil Ihres Nachlasses betrifft.

Konkret ändert sich:

  • Der Pflichtteil für Nachkommen wird von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbanspruches reduziert
  • Der Pflichtteil für Eltern wird abgeschafft

verheiratete Erblasserinnen und Erblasser

Vor der Revision

No Data Found

Nach der Revision

No Data Found

unverheiratete Erblasserinnen und Erblasser

Vor der Revision

No Data Found

Nach der Revision

No Data Found

Der Pflichtteil für die Ehepartnerin oder den Ehepartner bleibt jedoch gleich hoch und beträgt weiterhin 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruches. Wichtig: Das Konkubinat ist weiterhin nicht im Erbrecht geregelt. Partnerinnen und Partner haben keinen Pflichtteilsschutz und auch keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil. Eine Nachlassregelung ist darum zwingend, anderenfalls haben Konkubinatspartner keinen Anspruch auf das Erbe.

Haben Sie Ihre Begünstigungsregelung schon gemacht?

Sie sind gerade dabei, Ihren Nachlass zu planen und schreiben ein Testament? Wir fürchten, wir haben da noch ein wenig mehr Arbeit für Sie: Die berufliche Vorsorge ist nicht Teil des Erbrechts. Das bedeutet, dass die Verwendung Ihres Alterskapitals der 2. Säule nicht im Testament geregelt werden kann. Dazu gibt’s aber die Begünstigungserklärung.

Sie sehen: Es lohnt sich, Ihre Nachlassplanung früh genug anzugehen. Dabei muss es nicht nur um Geld gehen. Persönliche Wünsche, Zugangsdaten zu Ihren Social-Media-Accounts oder Abos: Der administrative Aufwand für Hinterbliebene ist oft sehr hoch. Hier kann Ihnen eine digitale Nachlassplanung helfen. Unser Partner LegacyNotes erleichtert Ihnen die administrative Arbeit und unterstützt Ihre Liebsten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie können auf einfache Art Ihren Nachlass regeln, eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag erstellen, sowie mit dem Erbplaner Ihre persönliche Testaments-Vorlage generieren. Darüber hinaus sichern Sie wichtige Daten und bestimmen die Handhabung Ihrer digitalen Accounts.