Wie wir unsere Mitglieder am Erfolg beteiligen

Wir sind eine Genossenschaft. Das heisst, dass wenn wir Gewinn erwirtschaften, jeder Franken im System bleibt. Davon profitieren alle - aktive Versicherte und Rentner:innen.

Wir sind dafür da, das Beste aus Ihrer beruflichen Vorsorge herauszuholen. Wenn wir also unsere Ziele erreichen, sollen unsere Versicherten davon profitieren. Das erreichen wir am einfachsten über die Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten. Der Mindestzins wird vom Bundesrat festgelegt, aber wir wollen mehr bieten. Deshalb werden aktiv Versicherte nach einem vordefinierten Mechanismus am Erfolg der Asga beteiligt. Wie das funktioniert? Dazu schauen wir auf den Deckungsgrad. Liegt dieser Ende November beispielsweise zwischen 100 – 115 % (inkl. BVG-Minimalzinssatz), entscheidet der Verwaltungsrat über eine allfällige Mehrverzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten. Liegt der Deckungsgrad zwischen 115 – 116 %, zahlt die Asga einen Zins von 2.75 %. Je höher der Deckungsgrad ist, desto stärker ist die Beteiligung der aktiv Versicherten am Erfolg, ermöglicht insbesondere durch die Entwicklungen an den Finanzmärkten. Erreicht der Deckungsgrad beispielsweise 120 %, so kommt eine Verzinsung von 4 % zur Anwendung. Von diesem Mechanismus kann durch einen Beschluss des Verwaltungsrates abgerückt werden, zum Beispiel bei einer Veränderung der Versichertenstruktur oder des Finanzmarktumfeldes. Mit diesem klar formulierten Modell möchten wir auch erreichen, die systematische Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und aktiv Versicherten (siehe überhöhte Verzinsung der Altersguthaben der Rentner und die damit verbundenen, potenziellen Transferzahlungen bzw. Umwandlungsverluste) etwas zu korrigieren.

 

Auch Rentner:innen profitieren

Geht es unserer Vorsorgeeinrichtung gut, so sollen davon nicht nur die aktiv Versicherten, sondern auch die Rentner:innen profitieren. Diese zusätzlich auszuschüttenden Mittel an die Rentner:innen erfolgen im Rahmen einer 13. Rente. Diese Rente kommt zur Auszahlung, sobald die Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten den durch den UWS gegebenen, implizierten Zins übersteigt. Die Vergütung einer zusätzlichen Rente erfolgt individuell, abhängig vom jeweiligen UWS des Rentners bei der Pensionierung und dem Deckungsgrad (Beispiel: ist der Deckungsgrad höher als 121 %, wird eine 13. Rente gewährt). Umso tiefer der UWS und höher der Deckungsgrad ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Rentner in den Genuss einer 13. Rente kommen. Damit soll nicht nur der aktiv Versicherte, sondern auch der Rentner von einem steigenden Deckungsgrad profitieren.