Vorsicht vor betrügerischen Anrufen
Asga, News
Mit dieser Anpassung trägt die Asga der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung und berücksichtigt die Vielfalt heutiger Partnerschaftsformen. So sorgt die Asga für mehr Fairness in der Vorsorge und für eine ausgewogene Gleichbehandlung – insbesondere von langjährigen Lebensgemeinschaften.
Verheiratete Personen oder Paare in eingetragener Partnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf eine Partnerrente. Ein Anspruch besteht ebenfalls für Lebensgemeinschaften, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Begünstigte müssen zu Lebzeiten schriftlich über die von der Asga bereitgestellte Begünstigtenerklärung oder online über das Versichertenportal myAsga gemeldet werden.
Der Nachweis der 5-jährigen gemeinsamen Lebensgemeinschaft ist von der überlebenden Partnerin oder dem überlebenden Partner zu erbringen.
Auf das Todesfallkapital haben die nachstehenden Hinterlassenen Anspruch:
Sind Anspruchsberechtigte einer Gruppe vorhanden, schliessen sie diejenigen der nachfolgenden Gruppen vom Bezug des Todesfallkapitals aus.
Der Anspruch auf Leistungen der Asga nach dieser Regelung besteht unabhängig vom Erbrecht. Die Leistungen fallen den Anspruchsberechtigten auch dann zu, wenn sie eine Erbschaft ausschlagen.