Home Arbeitnehmende Einkauf in die Pensionskasse
Mit einem freiwilligen Einkauf können Sie fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstandene Vorsorgelücken ausgleichen. Dadurch erhöhen sich Ihre Altersleistungen bei der Pensionierung, Sie profitieren von einer attraktiven langfristigen Verzinsung und können gleichzeitig Steuern sparen.
Downloads
Ordentlicher Einkauf
Voraussetzung für einen Einkauf ist, dass Sie über eine Deckungslücke verfügen. Auf Ihrem Vorsorgeausweis ist unter der Zeile «maximal möglicher Einkauf» der provisorisch mögliche Einkaufsbetrag ausgewiesen.
Wichtiges
- Wenn Sie Ihre Pensionierung innerhalb der nächsten Jahre planen und dabei den Kapitalbezug oder einen Teilkapitalbezug ins Auge fassen, dann gilt es, die Sperrfrist von drei Jahren nach dem freiwilligen Einkauf zu beachten. Setzen Sie sich hierzu mit der zuständigen Steuerbehörde in Verbindung.
- Die jährliche Einkaufssumme darf in den ersten fünf Jahren bei Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie einer Pensionskasse in der Schweiz angehört haben, 20 % des versicherten Lohnes nicht überschreiten.
Vorgehen
Ihren Einkauf mit myAsga durchführen
- Loggen Sie sich im Versichertenportal myAsga ein. Haben Sie noch kein Login? Registrieren Sie sich jetzt unter www.asga.ch/myasga
- Folgen Sie den Anweisungen unter «Berechnungen/Einkauf» und reichen Sie Ihren Einkauf direkt online ein.
- Sie erhalten anschliessend einen personalisierten Einzahlungsschein, den Sie für den Einkauf verwenden können.
- Entscheiden Sie selbst, ob und wie viel Sie von Ihrem vorhandenen Einkaufspotenzial einzahlen möchten (mind. Fr. 1’000.–).
- Nach der Einzahlung erhalten Sie einen neuen Vorsorgeausweis.
- Zu Beginn des Folgejahres erhalten Sie eine Steuerbescheinigung über Ihren Einkauf.
Vorgehen
Möchten Sie Ihren Einkauf lieber ohne myAsga durchführen?
- Füllen Sie den Fragebogen zur Berechnung des maximal möglichen Einkaufs vollständig aus und senden Sie ihn an hc.agsa@etrehcisrev oder per Post ein.
- Wir ermitteln Ihr effektives Einkaufspotenzial so rasch wie möglich und stellen Ihnen die Berechnung inkl. Einzahlungsschein zu.
- Entscheiden Sie selbst, ob und wie viel Sie von Ihrem vorhandenen Einkaufspotenzial einzahlen möchten (mind. Fr. 1’000.–).
- Nach erfolgter Einzahlung erhalten Sie einen neuen Vorsorgeausweis.
- Anfang des Folgejahres erhalten Sie eine Steuerbescheinigung über Ihren Einkauf.
Bei vorzeitiger Pensionierung
Ihr Einkaufspotenzial ist ausgeschöpft, Sie planen jedoch eine vorzeitige Pensionierung. Ihr Ziel ist es, die gleiche Rente zu erhalten wie bei einer ordentlichen Pensionierung. Mit einem Einkauf für die vorzeitige Pensionierung lassen sich Leistungslücken schliessen, die bei einer Frühpensionierung entstehen. Ein solcher Einkauf ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Ob ein Einkauf für Sie infrage kommt und worauf es zu achten gilt, erfahren Sie in unserem Merkblatt.
Wichtiges
Wenn Sie Ihre Pensionierung in den kommenden Jahren planen und einen Kapital- oder Teilkapitalbezug in Betracht ziehen, müssen Sie die Sperrfrist von drei Jahren nach einem freiwilligen Einkauf beachten. Setzen Sie sich hierzu mit der zuständigen Steuerbehörde in Verbindung.
Vorgehen
- Füllen Sie den Fragebogen zur Berechnung des maximal möglichen Einkaufs vollständig aus und senden Sie ihn an hc.agsa@etrehcisrev oder per Post. Wichtig: Teilen Sie uns dabei mit, per wann Ihre vorzeitige Pensionierung geplant ist.
- Wir ermitteln Ihr effektives Einkaufspotenzial und stellen Ihnen die Berechnung inklusive Einzahlungsschein zu.
- Entscheiden Sie selbst, ob und wie viel Sie von Ihrem vorhandenen Einkaufspotenzial einzahlen möchten.
- Nach der Einzahlung erhalten Sie einen aktualisierten Vorsorgeausweis.
- Anfang des Folgejahres senden wir Ihnen eine Steuerbescheinigung über Ihren Einkauf zu.
Auch interessant
Unbezahlter Urlaub – Änderungen per 1. Januar 2026
Arbeitnehmende, Asga, News
Partnerrente: Lebensgemeinschaft
Arbeitnehmende, Asga, News
Rente mit Kapitalschutz
Arbeitnehmende, News, Produkte
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse – doppelt profitieren
Arbeitnehmende
Sind Sie für Ihre Pensionierung vorbereitet?
Arbeitnehmende, News