Eintritt & Austritt

Eintritt & Austritt
Vorgehen bei Stellenantritt, Stellenwechsel, Arbeitsunterbruch oder Auswanderung

Bei Stellenantritt meldet Sie Ihr Arbeitgeber bei der Pensionskasse an. Waren Sie zuvor bereits in der 2. Säule versichert, müssen Sie Ihr vorhandenes Alterskapital von der bisherigen Pensionskasse an die Asga überweisen.

Wechseln Sie die Stelle, machen sich selbständig, unterbrechen Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend oder wandern aus, endet automatisch Ihre Mitgliedschaft in der aktuellen Pensionskasse. In diesem Fall ist das Alterskapital zu berücksichtigen.

Downloads

Eintritt

Wichtiges

Wer kann in eine Pensionskasse eintreten?

  • Die Versicherungspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und dauert bis zum ordentlichen Pensionsalter.
  • Ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer übersteigt CHF 22’680.-.
  • Sie sind in einem Arbeitsverhältnis, das länger als drei Monate dauert oder unbefristet ist.
  • Sie verfügen nicht bereits über eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit.

Vorgehen

  1. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber.
  2. Ihren persönlichen Vorsorgeausweis erhalten Sie dann direkt von uns zugestellt. Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Vorsorgeausweises, ob die Personalien und der gemeldete Jahreslohn korrekt sind.
  3. Lassen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung von Ihrem Vorversicherer an die Asga Pensionskasse übertragen. Sie erhalten hierfür einen Einzahlungsschein zusammen mit dem Vorsorgeausweis. Sie sind verantwortlich für die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung vom bisherigen Vorsorgeanbieter an die Asga Pensionskasse.

Austritt