Freiwillige Weiterversicherung

Freiwillige Weiterversicherung
Risikoversicherung und Altersvorsorge trotz Stellenverlust

Wenn Sie nach Ihrem 58. Lebensjahr den Job verlieren, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung. Die Vorteile: Ihre Risiken Tod und Invalidität bleiben weiterhin versichert, Sie können bei Bedarf weiterhin Sparbeiträge leisten und somit Ihr Alterskapital erhöhen – und Sie profitieren von einer durchschnittlich höheren Verzinsung.

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Wichtiges

Als versicherte Person können Sie mindestens die Risikoversicherung (Invalidität und Tod) oder zusätzlich die Altersvorsorge (Sparprozess) weiterführen. Sämtliche Beiträge – sowohl der Anteil der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgeberanteil – tragen Sie vollständig selbst. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Risikobeitrag
  • Verwaltungskosten
  • Sparbeitrag (bei Weiterführung der Altersvorsorge)
  • allfällige Sanierungsbeiträge gemäss Art. 50, Ziff. 3 des Kassenreglements (nur Arbeitnehmerbeiträge)

Eine Übersicht über die jährlichen Kosten finden Sie in Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis. Die Beträge sehen Sie unter Risikobeitrag, Sparbeitrag und Verwaltungskosten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer nach dem 58. Lebensjahr den Job verliert, kann freiwillig mit den bisherigen Vorsorgeleistungen in der Pensionskasse versichert bleiben.
  • Versicherte können ihre Vorsorge freier planen und bei Erreichen des Referenzalters ihr Alterskapital auch als Rente beziehen.
  • Die freiwillige Weiterversicherung kann jederzeit beendet werden und endet spätestens beim Erreichen des Referenzalters oder beim Beginn einer neuen Stelle.
  • Die Beiträge werden zu 100 % von den freiwillig Versicherten finanziert.