Home Arbeitnehmende Freiwillige Weiterversicherung
Wenn Sie nach Ihrem 58. Lebensjahr den Job verlieren, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung. Die Vorteile: Ihre Risiken Tod und Invalidität bleiben weiterhin versichert, Sie können bei Bedarf weiterhin Sparbeiträge leisten und somit Ihr Alterskapital erhöhen – und Sie profitieren von einer durchschnittlich höheren Verzinsung.
Downloads
Wichtiges
Als versicherte Person können Sie mindestens die Risikoversicherung (Invalidität und Tod) oder zusätzlich die Altersvorsorge (Sparprozess) weiterführen. Sämtliche Beiträge – sowohl der Anteil der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgeberanteil – tragen Sie vollständig selbst. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
- Risikobeitrag
- Verwaltungskosten
- Sparbeitrag (bei Weiterführung der Altersvorsorge)
- allfällige Sanierungsbeiträge gemäss Art. 50, Ziff. 3 des Kassenreglements (nur Arbeitnehmerbeiträge)
Eine Übersicht über die jährlichen Kosten finden Sie in Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis. Die Beträge sehen Sie unter Risikobeitrag, Sparbeitrag und Verwaltungskosten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer nach dem 58. Lebensjahr den Job verliert, kann freiwillig mit den bisherigen Vorsorgeleistungen in der Pensionskasse versichert bleiben.
- Versicherte können ihre Vorsorge freier planen und bei Erreichen des Referenzalters ihr Alterskapital auch als Rente beziehen.
- Die freiwillige Weiterversicherung kann jederzeit beendet werden und endet spätestens beim Erreichen des Referenzalters oder beim Beginn einer neuen Stelle.
- Die Beiträge werden zu 100 % von den freiwillig Versicherten finanziert.
Auch interessant
Unbezahlter Urlaub – Änderungen per 1. Januar 2026
Arbeitnehmende, Asga, News
Partnerrente: Lebensgemeinschaft
Arbeitnehmende, Asga, News
Rente mit Kapitalschutz
Arbeitnehmende, News, Produkte
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse – doppelt profitieren
Arbeitnehmende
Sind Sie für Ihre Pensionierung vorbereitet?
Arbeitnehmende, News