Krankheit & Invalidität

Krankheit & Invalidität
Beitragsbefreiung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Sind Mitarbeitende über eine längere Zeit infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft arbeitsunfähig, meldet der Arbeitgeber den Fall der Asga, damit die Befreiung der Beiträge nach Ablauf der Wartefrist geprüft werden kann. Die Beiträge werden folgend von der Asga übernommen.

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Wichtiges

  • Mehrere Perioden von Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres aus derselben Ursache werden zusammengerechnet.
  • Bis zur Abklärung einer möglichen Invalidität erfolgt die Beitragsgutschrift vorläufig auf Basis der Taggeldabrechnungen. Die Beitragsbefreiung wird, ohne Entscheid der Eidg. Invalidenversicherung, längstens für zwei Jahre gewährt.

Vorgehen

  1. Ihr Arbeitgeber meldet eine Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Wartefrist (gemäss Leistungsplan) bei der Asga.
  2. Alle dazugehörenden Taggeldabrechnungen werden durch den Arbeitgeber eingereicht.
  3. Sie erhalten eine Vollmacht zur Unterschrift von der Asga zugestellt. Diese wird zur Prüfung der Beitragsbefreiung benötigt.