Pensionierung

Pensionierung
Ordentliche, vorzeitige, Teil- oder aufgeschobene Pensionierung – Rente oder Kapitalbezug

Manche können sie kaum erwarten und freuen sich auf die neu gewonnenen Freiheiten. Andere wiederum möchten die Pensionierung hinausschieben und weiter berufstätig bleiben.

Die ordentliche Pensionierung erfolgt beim Erreichen des Referenzalters. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich, wobei auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung besteht. Die Altersvorsorge kann freiwillig bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres weitergeführt werden, sofern die Erwerbstätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber ebenfalls weitergeführt wird.

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Die Vorteile der Altersrente

Der Vorteil der Altersrente ist, dass sie lebenslang ausbezahlt wird. Stirbt eine verheiratete, rentenbeziehende Person, erhält der/die hinterlassene Ehepartner:in 60 % der laufenden Altersrente als lebenslange Partnerrente ausbezahlt. Bei einer Wiederverheiratung wird die Partnerrente eingestellt. Lebenspartnerschaften, die zu Lebzeiten der Asga mittels der Begünstigtenerklärung gemeldet worden sind, gelten sinngemäss als Ehepartner:in.

Verstirbt eine altersrentenbeziehende Person in den ersten 5 Jahren nach der Pensionierung oder nach dem letzten Teilpensionierungsschritt, wird zusätzlich ein Todesfallkapital in der Höhe von 5 Jahresrenten, abzüglich bereits ausgerichteter Rentenzahlungen, ausbezahlt. Erfahren Sie hier mehr dazu. Die Rentenleistungen unterliegen der Einkommenssteuer.

Die Vorteile des Kapitalbezuges

Der Vorteil des Kapitalbezugs liegt in der Flexibilität: Die pensionierte Person entscheidet selbst, wie viel Geld sie beziehen möchte. Stirbt sie frühzeitig, fliesst das nicht verbrauchte Kapital in die Erbmasse. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass das Alterskapital auch bei einem langen Leben ausreicht. Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden, kann das Kapitalvermögen investiert werden. Vorsicht: Die aktuellen Finanzmärkte sind herausfordernd und es ist schwierig, eine ausreichende Rendite zu erzielen. Die Auszahlung des Kapitals wird zum Zeitpunkt der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert. Wer die Steuerbelastung berechnen möchte, kann dies auf der Website der kantonalen Steuerbehörde tun – die meisten Kantone stellen dazu ein einfaches Tool bereit.

Gut zu wissen:

Freiwillige Einkäufe der letzten drei Jahre vor Pensionierung unterliegen einer Kapitalauszahlungssperre. Gegebenenfalls ist auch ein teilweiser Kapitalbezug aus Steuergründen nicht möglich. Die Abklärungen hierzu liegen beim Versicherten.