Home Arbeitnehmende Unbezahlter Urlaub
Planen Sie eine berufliche Auszeit, etwa für eine Weiterbildung, eine Auslandsreise, Erholung oder die Betreuung von Angehörigen? Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz durch die Pensionskasse während eines unbezahlten Urlaubs ohne vorgängige anderslautende Meldung unverändert bestehen bleibt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Schutz ganz oder teilweise zu unterbrechen.
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Unveränderte Weiterführung des bisherigen Vorsorgeschutzes
Bei einem unbezahlten Urlaub wird ohne entsprechende Meldung der bisherige Vorsorgeschutz unverändert weitergeführt. Der Versicherungsschutz bleibt wie bisher in vollem Umfang bestehen. Sowohl die Spar- als auch die Risikobeiträge werden unverändert weitergeführt. Falls diese Variante gewünscht ist, ist keine Meldung nötig und Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Wichtiges
Die Beiträge werden vollständig dem Arbeitgeber belastet und er regelt selbst die Aufteilung mit Ihnen.
Weiterführung der bisherigen Risikoversicherung
Die Sparbeiträge werden während des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt, nur die Risikoversicherung bleibt weiterhin im bisherigen Umfang bestehen. Das Altersguthaben wird weiter verzinst.
Wichtiges
- Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden (mindestens 1 Monat, maximal 24 Monate).
- Die Beiträge (Risikobeitrag und Verwaltungskosten) werden vollständig dem Arbeitgeber belastet, der die Aufteilung direkt mit Ihnen regelt.
Vorgehen
- Ihr Arbeitgeber meldet uns schriftlich die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs vor Beginn des Urlaubs.
- Ihr Arbeitgeber erhält ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird Ihnen direkt zugestellt.
Verzicht auf Weiterführung des Risikoschutzes
Während des Unterbruchs besteht – mit Ausnahme des Todesfallkapitals – kein Anspruch auf Risikoleistungen. Für die Zeit des Unterbruchs werden keine Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge erhoben. Das Altersguthaben wird weiter verzinst.
Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs.
Vorgehen
- Ihr Arbeitgeber meldet uns schriftlich die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs vor Beginn des Urlaubs.
- Ihr Arbeitgeber erhält ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird Ihnen direkt zugestellt.
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