Rente mit 10-jährigem Kapitalschutz
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Was passiert mit dem Alterskapital, wenn man kurz nach der Pensionierung stirbt? Mit einer lebenslänglichen Altersrente ist die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet. Im Todesfall werden in der Regel Hinterlassenenleistungen in Form einer Partnerrente fällig. Um diesen Schutz der Angehörigen auszubauen, bietet die Asga neu den erweiterten Kapitalschutz für Renten an:
Der 5-jährige Kapitalschutz ist bei jeder Rente bereits automatisch enthalten. Neu besteht die Möglichkeit, einen 10-jährigen Kapitalschutz zu wählen, damit die Angehörigen noch besser abgesichert sind.
Wie funktioniert der 10-jährige Kapitalschutz?
Wenn eine Person nach der Pensionierung eine Altersrente oder Altersinvalidenrente bezieht und innerhalb der ersten 10 Jahre nach Pensionierung stirbt, erhalten die anspruchsberechtigten Hinterlassenen einmalig ein Kapital ausbezahlt.
Die Höhe des Kapitals entspricht ab der Pensionierung oder Teilpensionierung im Maximum 10 vollen Jahresrenten – berechnet auf Basis der Rente ohne Teuerungszulagen und Zinsen.
Vom Total der 10 Jahresrenten wird abgezogen, was bis zum Zeitpunkt des Todesfalls bereits als Rente ausbezahlt wurde (pro rata). Das verbleibende Kapital steht dann den anspruchsberechtigten Angehörigen zu. Es wird zusätzlich zur Partnerrente ausgerichtet.
Bei Teilpensionierungen wird für jeden Teilpensionierungsschritt eine neue Berechnung gemacht. Dabei werden die Altersrenten und deren 10-Jahresschutz für jeden Teilpensionierungsschritt einzeln berechnet.
Wieviel kostet der Kapitalschutz?
Für Renten mit einem 10-jährigen Kapitalschutz reduziert sich der umhüllende Umwandlungssatz lebenslang um 0,1 %-Punkte. Der 5-jährige Kapitalschutz ist kostenlos.
Kann man zwischen einem 5- oder 10-jährigen Kapitalschutz wählen?
Der 10-jährige Kapitalschutz kann wahlweise eingeschlossen werden oder nicht. Der 5-jährige Kapitalschutz wird hingegen bei Rentenbezug immer gewährt. Wird die Bezugsform Rente gewählt, beinhaltet sie somit immer den Kapitalschutz von mindestens 5 Jahren. Eine Rente ohne Kapitalschutz gibt es nicht mehr.
Wer sind die Anspruchsberechtigen?
Begünstigt sind die Hinterlassenen gemäss der reglementarischen Begünstigungsordnung der Asga Pensionskasse.
Berechnungsbeispiel (10 Jahre):
Erhält jemand eine Jahresrente von CHF 40’000 und verstirbt 7 Jahre nach der Pensionierung, wurden bis dahin CHF 280’000 ausbezahlt. Das Todesfallkapital für Hinterlassene beträgt in diesem Fall CHF 400’000 (10 × CHF 40’000) abzüglich der bereits erhaltenen CHF 280’000, also CHF 120’000.
Hat die Auszahlung eines Todesfallkapitals einen Einfluss auf die Partnerrente?
Nein. Die Partnerrente (früher Witwen- bzw. Witwerrente) bleibt vom Kapitalschutz unberührt und wird gemäss dem gültigem Vorsorgeplan ausgerichtet. Das heisst: Der Kapitalschutz bzw. das daraus berechnete Todesfallkapital wird immer zusätzlich zur Partnerrente ausbezahlt.
Warum ist ein Kapitalschutz wichtig?
Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, nicht nur die versicherte Person lebenslang finanziell abzusichern, sondern auch deren Angehörige. Das durch den 10-jährigen Kapitalschutz zusätzlich ausbezahlte Kapital kann zum Beispiel für die Rückzahlung einer Hypothek dienen.
Haben Sie Fragen? Gerne sind wir für Sie da.
Rechtlicher Hinweis: Hier handelt es sich um eine generelle Information. In konkreten Fällen gilt das Kassenreglement mit Gültigkeit ab dem 1.1.2027 der Asga Pensionskasse. Mehr Informationen zur Rente mit Kapitalschutz finden Sie bei der Asga unter www.asga.ch.
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