Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit nach Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft richtig melden

Wenn Mitarbeitende von Ihnen über eine längere Zeit arbeitsunfähig sind, bitten wir Sie, uns den Fall zu melden. Dies ist wichtig, damit die Ansprüche korrekt geprüft werden können.

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Wichtiges

  • Mehrere Arbeitsunfähigkeitsperioden innerhalb eines Jahres aus derselben Ursache werden zusammengezählt.
  • Bis zur Abklärung einer möglichen Invalidität wird die Beitragsgutschrift vorläufig, gestützt auf Taggeldabrechnungen, vorgenommen. Die Beitragsbefreiung wird ohne Entscheid der Eidg. Invalidenversicherung längstens für zwei Jahre gewährt.

Vorgehen

  1. Melden Sie uns eine Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Wartefrist (gemäss Leistungsplan) mit dem entsprechenden Formular und reichen Sie alle Taggeldabrechnungen ein.
  2. Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Beitragsgutschrift fortlaufend in der jeweils nächsten Quartalsrechnung.