Als Mitglied erhalten Sie ca. Mitte Dezember Ihre Lohnliste – entweder im AsgaOnline oder per Post. Bitte melden Sie uns die Löhne Ihrer Mitarbeitenden spätestens bis 28. Februar 2026.
Die rechtzeitige Meldung der Löhne ist wichtig, da sie als Basis für die Berechnung der Beiträge dient. Zudem ermöglichen die Lohnangaben die Erstellung der Vorsorgeausweise und des Versichertenverzeichnisses, die anschliessend gedruckt und versendet werden. Eine pünktliche Übermittlung sorgt dafür, dass alle Dokumente korrekt und fristgerecht zugestellt werden können.
Wichtige Infos und Tipps zum Ausfüllen
Rückwirkende Mutationen
Zur Unterstützung beim Ausfüllen der Lohnliste steht Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die entweder gedruckt beiliegt oder online hier verfügbar ist.