ein Mann schaut auf seinen Bildschirm im Büro

Jahresendverarbeitung – Lohnliste

Als Mitglied erhalten Sie ca. Mitte Dezember Ihre Lohnliste – entweder im AsgaOnline oder per Post. Bitte melden Sie uns die Löhne Ihrer Mitarbeitenden spätestens bis 28. Februar 2026.

Die rechtzeitige Meldung der Löhne ist wichtig, da sie als Basis für die Berechnung der Beiträge dient. Zudem ermöglichen die Lohnangaben die Erstellung der Vorsorgeausweise und des Versichertenverzeichnisses, die anschliessend gedruckt und versendet werden. Eine pünktliche Übermittlung sorgt dafür, dass alle Dokumente korrekt und fristgerecht zugestellt werden können.

Wichtige Infos und Tipps zum Ausfüllen

  • Auch unveränderte Löhne müssen deklariert werden.
  • Es ist nur der Jahreslohn zu melden, nicht einzelne Mutationen während des Jahres.
  • Falls kein anderer Vorsorgeplan vorhanden ist, liegt die Eintrittsschwelle bei CHF 22’680.–. Wird dieser Betrag unterschritten, erfolgt der Austritt per 31. Dezember 2025.
  • Prüfen Sie die Adressdaten Ihrer Mitarbeitenden, damit die Vorsorgeausweise korrekt zugestellt werden.
  • Nur das Speichern der Lohnliste in AsgaOnline genügt nicht – es muss zusätzlich auf „Senden“ geklickt werden, damit sie übermittelt wird.

 Rückwirkende Mutationen

  • Mutationen aus dem Vorjahr sind bis zum 30. Juni des laufenden Jahres kostenfrei möglich. Bei Anpassungen mit Wirkung vor dem 30. Juni des Vorjahres verrechnet die Asga für jede Mutation CHF 100.–.

Zur Unterstützung beim Ausfüllen der Lohnliste steht Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die entweder gedruckt beiliegt oder online hier verfügbar ist.