Eintritt, Austritt und Mutation

Eintritt, Austritt & Mutation
Neue Mitarbeitende sowie Änderungen korrekt erfassen – und dabei auch die Austrittsleistung beachten

Welches Vorgehen ist erforderlich, wenn neue Mitarbeitende eintreten, sich der Lohn, der Personenkreis oder der Zivilstand ändert, Mitarbeitende austreten oder die BVG-Eintrittsschwelle unterschritten wird? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Meldung und die Regelung der Austrittsleistung.

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Eintritt

Wichtiges

Melden Sie uns den Neueintritt innerhalb von 30 Tagen.

Wer ist BVG-pflichtig?

  • Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
  • Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’680.-.
  • Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
  • Mitarbeitende, die nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.

Vorgehen

  1. Melden Sie uns die zu versichernde Person mit dem Formular Mutationsmeldung oder über unser Online-Portal AsgaOnline.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis zu. Die Versicherten erhalten ihren persönlichen Vorsorgeausweis. Den personalisierten Einzahlungsschein für die Überweisung des Sparguthabens erhalten neue Mitarbeitende direkt zugestellt.

Austritt

Wichtiges

  • Bitte melden Sie Austritte innerhalb von 30 Tagen.
  • Die Austrittsleistung umfasst die geleisteten Sparbeiträge und allfällige Einlagen inklusive Zinsen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden darüber, dass sie selbst für die Überweisung der Austrittsleistung an eine neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto verantwortlich sind.

Vorgehen

  1. Senden Sie uns die Austrittsmeldung für den betreffenden Mitarbeitenden oder erfassen Sie den Austritt direkt in AsgaOnline.
  2. Die Austrittsabrechnung sowie das Formular „Erklärung über die Verwendung der Austrittsleistung“ werden direkt an die ausgetretene Person versendet.

Mutation

Wichtiges

Melden Sie uns Mutationen innerhalb von 30 Tagen.

Wer ist BVG-pflichtig?

  • Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
  • Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’680.-.
  • Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
  • Mitarbeitende, welche nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.

Vorgehen

  1. Senden Sie uns das Formular Mutationsmeldung oder melden Sie uns Änderungen über unser Online-Portal AsgaOnline.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis zu. Den Vorsorgeausweis erhalten Mitarbeitende direkt zugestellt.