Lohmeldung

Lohnmeldung
Vorgehen und Fristen für die Meldung der Jahreslöhne

Bitte melden Sie zu Beginn jedes Jahres die Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden. Sind diese nicht bekannt, können Sie uns den letztbekannten AHV-Jahreslohn melden. Auf dieser Grundlage erhalten Sie anschliessend die Rechnungen vierteljährlich (rückwirkend).

Downloads

Wichtiges

  • Melden Sie bei Mitarbeitenden mit unregelmässigem Einkommen den letztbekannten AHV-Jahreslohn. Ist dieser nicht bekannt, treffen Sie eine Annahme für den voraussichtlichen AHV-Jahreslohn. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
  • Reichen Sie uns Ihre Lohnliste fristgerecht bis zum 28. Februar ein.

Vorgehen

  1. Die Lohnliste wird Ihnen entweder Mitte Dezember per Post zugestellt oder sie steht auf AsgaOnline zur Verfügung.
  2. Melden Sie uns die Löhne aller Mitarbeitenden für das kommende Jahr.
  3. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis für das neue Jahr. Die neuen Vorsorgeausweise erhalten Ihre Mitarbeitenden direkt zugestellt.