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Lohnmeldung
Vorgehen und Fristen für die Meldung der Jahreslöhne
Bitte melden Sie zu Beginn jedes Jahres die Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden. Sind diese nicht bekannt, können Sie uns den letztbekannten AHV-Jahreslohn melden. Auf dieser Grundlage erhalten Sie anschliessend die Rechnungen vierteljährlich (rückwirkend).
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Wichtiges
- Melden Sie bei Mitarbeitenden mit unregelmässigem Einkommen den letztbekannten AHV-Jahreslohn. Ist dieser nicht bekannt, treffen Sie eine Annahme für den voraussichtlichen AHV-Jahreslohn. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
- Reichen Sie uns Ihre Lohnliste fristgerecht bis zum 28. Februar ein.
Vorgehen
- Die Lohnliste wird Ihnen entweder Mitte Dezember per Post zugestellt oder sie steht auf AsgaOnline zur Verfügung.
- Melden Sie uns die Löhne aller Mitarbeitenden für das kommende Jahr.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis für das neue Jahr. Die neuen Vorsorgeausweise erhalten Ihre Mitarbeitenden direkt zugestellt.
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