Pensionierung

Pensionierung
Ordentliche, vorzeitige, Teil- oder aufgeschobene Pensionierung

Die ordentliche Pensionierung erfolgt beim Erreichen des Referenzalters. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich, wobei auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung besteht. Oder die Altersvorsorge kann freiwillig bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres weitergeführt werden, sofern die Erwerbstätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber fortgeführt wird.

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Pensionierung im Referenzalter

Die ordentliche Pensionierung erfolgt beim Erreichen des Referenzalters.

Wichtiges

Die Asga kennt keine Anmeldefrist für die Mitteilung eines Kapitalbezugs. Deshalb können Sie diesen Entscheid bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung treffen.

Freiwillige Einkäufe der letzten 3 Jahre vor Pensionierung unterliegen einer Kapitalauszahlungssperre. Allenfalls ist auch ein teilweiser Kapitalbezug aus Steuergründen nicht möglich. Die Abklärungen hierzu liegen bei der versicherten Person.

Vorgehen

  1. Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter erhält automatisch 2 Monate vor Erreichen des Referenzalters die Pensionierungsunterlagen, um uns die gewünschte Bezugsart mitzuteilen.

Vorzeitige Pensionierung

Die Pensionierung erfolgt vor dem Erreichen des Referenzalters.

Wichtiges

Die Asga kennt keine Anmeldefrist für die Mitteilung eines Kapitalbezugs, deshalb können Sie diesen Entscheid bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung treffen. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird ein reduzierter Umwandlungssatz angewendet.

Vorgehen

  1. Reichen Sie uns 2 bis 3 Monate vor dem Rücktrittsdatum eine Austrittsmeldung ein oder melden Sie den Austritt über unser Online-Portal, jeweils mit dem Vermerk „vorzeitige Pensionierung“.
  2. Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält die Pensionierungsunterlagen, um uns die gewünschte Bezugsart mitzuteilen.

Teilpensionierung

Ab Vollendung des 58. Altersjahres kann die versicherte Person, mit Zustimmung des Arbeitgebenden, eine Teilpensionierung wünschen. Der erste Teilpensionierungsschritt muss mindestens 10 % betragen.

Wichtiges

  • Eine spätere Erhöhung des Beschäftigungsgrades nach erfolgter Teilpensionierung hat auf die Teilpensionierung keine Auswirkung. Ist die Lohn- und Beschäftigungsgradreduktion jedoch nur vorübergehend, ist keine Teilpensionierung möglich.
  • Maximal können 5 Teilpensionierungsschritte durchgeführt werden, wobei der Bezug der Altersleistung in Kapitalform in höchstens 3 Schritten zulässig ist. Bei mehr Teilpensionierungsschritten ist nur noch ein Rentenbezug möglich.
  • Der Beschäftigungsgrad und der Lohn müssen sich analog dem Teilpensionierungsgrad reduzieren.

Vorgehen

  1. Reichen Sie uns das Formular Mutationsmeldung für Teilpensionierung ein.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit dem neu versicherten Lohn. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird den betroffenen Mitarbeitenden direkt zugestellt.
  3. Die Auszahlung in der gewünschten Bezugsform erfolgt an Ihre Mitarbeitenden, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen.

Aufschub Pensionierung

Die Erwerbstätigkeit wird über das Referenzalter hinaus fortgesetzt. Dabei besteht die Möglichkeit, die Altersvorsorge freiwillig weiterzuführen. Alternativ kann sie beitragsfrei fortgesetzt werden, wobei das angesparte Kapital weiterhin verzinst wird.

Wichtiges

  • Der bisherige Risikobeitrag fällt komplett weg.
  • Die Altersleistungen und der Umwandlungssatz erhöhen sich. Bei der beitragsfreien Weiterführung erhöhen sich die Altersleistungen nur durch die laufende Verzinsung.
  • Ein definitiver Rücktritt ist jederzeit möglich.

Vorgehen

  1. Bitte reichen Sie uns eine schriftliche Bestätigung ein, die von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber sowie von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unterzeichnet ist. Darin soll festgehalten werden, dass das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterbesteht und die Sparbeiträge freiwillig weitergeführt werden sollen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter entscheidet dabei, ob die Weiterführung mit oder ohne Sparbeiträge erfolgen soll. Die Beiträge werden wie bisher aufgeteilt, die Verwaltungskosten fallen in jedem Fall weiterhin an. Es besteht grundsätzlich auch weiterhin eine Beitragsparität, was bedeutet, dass sie als Arbeitgeber weiterhin mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen haben.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit den neu versicherten Leistungen. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird den betroffenen Mitarbeitenden direkt zugestellt.