Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub
Als Unternehmen den unbezahlten Urlaub vor Beginn melden

Informieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden darüber, dass sie die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz und die Risikoversicherung während des unbezahlten Urlaubs ganz oder teilweise fortzuführen. Während eines solchen Urlaubs von mehr als einem Monat kann gewählt werden, ob und wie der Versicherungsschutz aufrechterhalten wird. Ein unbezahlter Urlaub eines Mitarbeitenden muss das Unternehmen deshalb vor Beginn melden. Ohne rechtzeitige Meldung wird die Risiko- und Altersvorsorge unverändert weitergeführt.

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Unveränderte Weiterführung des bisherigen Versicherungsschutzes

Bei einem unbezahlten Urlaub wird ohne entsprechende Meldung der bisherige Vorsorgeschutz unverändert weitergeführt. Der Versicherungsschutz bleibt wie bisher in vollem Umfang bestehen. Sowohl die Spar- als auch die Risikobeiträge werden unverändert weitergeführt. Falls diese Variante gewünscht ist, ist keine Meldung nötig und Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Wichtiges

Die Beiträge (Risikobeitrag und Verwaltungskosten) werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet, und die Aufteilung unter den betroffenen Mitarbeitenden regeln Sie selbst.

Weiterführung der bisherigen Risikoversicherung

Die Sparbeiträge werden während der Dauer des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt und nur die Risikoversicherung wird im bisherigen Umfang weitergeführt. Das Altersguthaben wird weiter verzinst.

Wichtiges

  • Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden (mindestens 1 Monat, maximal 24 Monate).
  • Die Beiträge (Risikobeitrag und Verwaltungskosten) werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet. Die Aufteilung unter den betroffenen Mitarbeitenden regeln Sie selbst.

Vorgehen

  1. Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs Ihrer Mitarbeitenden mittels Formular vor Beginn des Urlaubs.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird den betroffenen Mitarbeitenden direkt zugestellt.

 

Verzicht auf Weiterführung des Risikoschutzes

Während des Unterbruchs besteht – mit Ausnahme des Todesfallkapitals – kein Anspruch auf Risikoleistungen. Für die Zeit des Unterbruchs werden keine Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge erhoben. Das Altersguthaben wird weiter verzinst.

Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs.

Vorgehen

  1. Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs und die gewünschte Variante Ihrer Mitarbeitenden mittels Formular vor Beginn des Urlaubs.
  2. Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Der aktualisierte Vorsorgeausweis wird den betroffenen Mitarbeitenden direkt zugestellt.