Wir verzinsen Ihr Alterskapital für das Jahr 2023 mit 1,75 %

Mehr für unsere Genossenschaft

Dank Beteiligungsmodell erhalten die aktiv Versicherten der Asga Pensionskasse auch 2023 eine Mehrverzinsung. Bei den gewährten 1,75 % (BVG-Mindestzins 2023: 1 %) fliessen insgesamt 263 Millionen CHF in die Verzinsung unserer Genossenschaftsmitglieder. Damit schreiben wir ein weiteres Kapital in unserer Erfolgsgeschichte: Seit über 10 Jahren profitierten unsere Versicherten immer von einer Mehrverzinsung.

Doch als Genossenschaft denken wir nicht nur an die Gegenwart, sondern auch an die Zukunft. So haben wir auch Investitionen in unsere Wertschwankungsreserven getätigt und ermöglichen damit unserer Genossenschaft, in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, auf einem äusserst soliden Fundament zu stehen.

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Anpassungen Kassenreglement per 1.1.24

Die Lebens- und Arbeitsformen unserer Versicherten verändern sich laufend. Deshalb haben wir unser Kassenreglement angepasst. Erfahren Sie hier alles wichtige dazu.

Die laufenden Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis sowie gesetzliche Veränderungen oder Vorgaben aus Bundesgerichtsentscheiden bedingen eine Anpassung des Kassenreglements. Die wichtigsten Änderungen sind nachstehend aufgeführt (textliche Präzisierung, die keine wesentlichen inhaltliche Veränderung beinhalten, sind hier nicht aufgelistet):

Grundsätzliche Anpassungen

  • Das gesamte Kassenreglement wurde auf eine möglichst neutrale Gender-Sprache angepasst.
  • Die AHV-Revision wurde reglementarisch umgesetzt und die Begrifflichkeiten angepasst (anstelle Rücktrittsalter, Rentenalter spricht man neu von „Referenzalter“).
  • Weitere Anpassungen bezüglich der Umsetzung der AHV-Revision sind in den Artikeln 12 Ziff. 1-3, 13 neue Ziff. 6, Art. 19 Ziff. 2+3, Art. 26 Ziff. 4, Art. 55 Ziff. 2+3 sowie im Anhang zum Kassenreglement Punkt 3 zu finden.

Bestimmungen für die Basis-Vorsorge

Überschrift ArtikelArtikelZifferDas hat sich geändert
Versicherungspflicht / AusnahmenArtikel 6Ziffer 2
lit. f
Präzisierung, wonach eine BVG-pflicht aufgrund der Abkommen mit der EU/EFTA keine Versicherungspflicht bei der Asga auslöst
Information der VersichertenArtikel 10Ziffer 1Präzisierung, dass sich der anwendbare Vorsorgeplan nach dem Anschlussvertrag richtet
ReferenzalterArtikel 12Die Bezeichnung Rücktrittsalter wird durch Referenzalter ersetzt.
Ziffer 1Aufgrund der AHV-Reform wird das Referenzalter für Frauen auf 65 Jahre angehoben. Die schrittweise Erhöhung der Übergangsjahrgänge wird reglementarisch festgehalten.
Ziffer 2
Abschnitt 2
Es wird eine reglementarische Grundlage für den flexiblen Altersrücktritt (FAR) sowie den Vorruhestandsmodellen aufgenommen.
Abschnitt 3Die AHV-Reform sieht eine Flexibilisierung des Altersrücktritts vor. Davon betroffen ist auch der Aufschub der Altersleistung resp. die aufgeschobene Pensionierung.
Ziffer 3Im Zusammenhang mit der AHV-Reform und der beinhaltenden Flexibilisierung des Altersrücktritts, wird die Teilpensionierungsmöglichkeiten für die versicherten Personen geöffnet.
Ziffer 4Die Weiterführung des bisherigen Lohnes ist nicht mehr nur bei der Reduktion des Beschäftigungsgrades möglich, sondern auch bei einer reinen Lohnreduktion.
Ausscheiden aus der Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (externe Versicherte)Artikel 12aZiffer 1Aufgrund der gesammelten Erkenntnissen wurden Anpassungen an der Umsetzung des Art. 47a BVG vorgenommen. Aufhebungsvereinbarungen können unter Umständen akzeptiert werden, wohingegen Teilpensionierungen nicht möglich sind.
Ziffer 2Die Frist für die Anmeldung zur Weiterführung wird auf 90 Tage ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlängert.
Dauer der BeitragspflichtArtikel 13Ziffer 6Im Zusammenhang mit der Anpassung im Artikel 12 wird in dieser neuen Ziffer die Beitragspflicht beim beitragsfreien Aufschub der Altersleistung bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit geregelt
Höhe der BeiträgeArtikel 14Ziffer 3Bei einer Gesundheitsprüfung werden Zuschläge auf den Risikobeiträgen nicht mehr erhoben.
Einkauf reglementarische LeistungenArtikel 15Ziffer 4Es wurden neue Hinweisen zu den reglementarischen Einkäufen aufgenommen.
Ziffer 5Wenn eine versicherte Person eine Altersleistung bezogen hat, wird die maximal mögliche Einkaufssumme in diesem Umfang reduziert.
Massgebender Jahreslohn / Versicherter LohnArtikel 16Ziffer 1Informationen zum massgebenden Jahreslohn können aus den entsprechenden Merkblättern entnommen werden.
Ziffer 2Vereinfachung der Lohnmeldungen bei stark schwankenden Einkommen sowie Hinweis auf unsere Merkblätter.
AltersguthabenArtikel 17Ziffer 1,
Lit. c
Präzisierung der Verzinsung der Altersguthaben sowie Hinweis auf unser Merkblatt.
Ziffer 2Präzisierung Beginn der Altersvorsorge.
Ziffer 2Präzisierung Beginn der Altersvorsorge.
Versicherungsleistungen im ÜberblickArtikel 18Lit. b + Lit. cPräzisierung der Leistungserbringung bei Krankheit und Unfall.
Altersrente und AltersinvalidenrenteArtikel 19Ziffer 2Aufgrund der AHV-Revision werden die laufenden Invalidenrenten bis ins Referenzalter ausgerichtet und anschliessend in eine Altersrente umgewandelt.
Ziffer 3Die Bestimmungen zu der aufgeschobenen Pensionierung werden neu im Artikel 12 Ziffer 2 festgehalten.
AlterskapitalArtikel 20Ziffer 1Bei einem Teilbezug des Alterskapitals wird das zusätzlichen Todesfallkapitalien aus Einkäufen proportional zum Bezug gekürzt.
PartnerrenteArtikel 22Ziffer 1Präzisierung, dass ebenfalls die Hinterlassenen einer Rentenbeziehenden Person Anspruch auf eine Partnerrente haben.
Ziffer 9Anstelle einer Partnerrente kann das Kapital einmalig bezogen werden.
TodesfallkapitalArtikel 24Ziffer 1Analog Anpassung im Art. 22 Ziff. 9.
Ziffer 2Präzisierung, wonach das Todesfallkapital abzüglich dem zusätzlichen Todesfallkapital aus Einkäufen (Art. 41) ausgerichtet wird.
WaisenrenteArtikel 25Ziffer 2Der Anspruch auf Waisenrente erlischt neu erst mit Vollendung des 20. Altersjahres.
Ziffer 4Präzisierung der Höhe der Waisenrente, wenn der Bezug der Altersleistung gemäss Art. 12 Ziff. 2 über das Referenzalter aufgeschoben wird.
InvalidenrenteArtikel 26Ziffer 4Analog Anpassung Art. 19 Ziff. 2, wonach die laufende Invalidenrente bis ins Referenzalter ausgerichtet wird und nahtlos in eine Altersrente umgewandelt wird.
BeitragsbefreiungArtikel 28Ziffer 1+2Präzisierung, wann eine Beitragsbefreiung endet sowie weitere Präzisierungen zur Beitragsbefreiung.
Ziffer 5Analog Anpassung Art. 19 Ziff. 2
Verhältnis zu anderen Versicherungen / Kürzung der LeistungArtikel 33Ziffer 2Die Überentschädigungsgrenze bei Altersleistungen wird erhöht.

Bestimmungen für die Zusatz-Vorsorge

Überschrift ArtikelArtikelZifferDas hat sich geändert
VersicherungArtikel 37Ziffer 3Die Asga verzichtet auf die Erhebung von Risikozuschlägen
Ziffer 5Vereinfachung mit Verweis auf die gesetzliche Bestimmung aus Art. 14 FZG.
Zusätzliches Todesfallkapital (aus Einkäufen)Artikel 41Ziffer 2-4Vereinfachung des Einschlusses eines zusätzlichen Todesfallkapitals aus Einkäufen sowie diverse Präzisierungen.
Verhältnis zu anderen VersicherungenArtikel 42Ziffer 1Analog Anpassung im Art. 33 Ziff. 2 wird bei den Altersleistungen die Überentschädigungsgrenze auf 100 % erhöht.
Ziffer 3Die Leistungen aus Art. 40 und 41 werden für eine Überentschädigungsberechnung nicht angerechnet.
DatenschutzArtikel 45Der neue Artikel 45 erwähnt den Datenschutz bei der Asga.
Auskunfts- und MeldepflichtArtikel 46Ziffer 1Es werden neue Pflichten der versicherten Personen und Arbeitgeber aufgenommen.
Auflösung des Anschlussvertrages / TeilliquidationArtikel 52Ziffer 2Präzisierung, dass Anschlussverträge nach Austritt der letzten versicherten Person durch die Asga aufgelöst werden können.
ÜbergangsbestimmungenArtikel 55Ziffer 2Präzisierung und Hinweis aufgrund AHV-Revision auf Art. 12 Ziff. 1 .

Anhang zum Kassenreglement

Überschrift ArtikelArtikelZifferDas hat sich geändert
Höhe der BeiträgeZiffer 1-3Aufgrund der AHV-Revision und schrittweise Erhöhung des Referenzalters bei Frauen Anpassungen der Umwandlungssätze sowie diverse Präzisierungen.

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Umbau an unserem Hauptsitz in St. Gallen

Infos zum Umbau und unserem Provisorium

Ab dem 1. November 2023 bis voraussichtlich Ende März 2024 werden die Räumlichkeiten der Asga Geschäftsstelle St. Gallen renoviert. Natürlich sind wir trotzdem für Sie da: Telefonisch, digital und in etwas eingeschränkter Form ab 2. November 2023 am provisorischen Standort im Erdgeschoss der St. Leonhardstrasse 76 in St. Gallen. Sie finden uns auf der Seite St. Leonhardstrasse, einfach unsere Beschriftung beachten. Brieflich bleiben wir unter der bisherigen Anschrift erreichbar, die Post wird ins Provisorium umgeleitet.

Wollen Sie mehr zu unserem Umbau erfahren? Schauen Sie immer mal wieder unter www.asga.ch vorbei, wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Mitsprache für eine nachhaltige Entwicklung: Das neue AsgaKontakt

Unser Lektüretipp

Die Reform der Altersvorsorge hat nach langem Dornröschenschlaf anständig Tempo aufgenommen. Wir begrüssen diese Entwicklung sehr. Denn gerade die zweite Säule muss der Realität angepasst werden, damit versicherte Angestellte auch in Zukunft verlässlich und verbindlich für das Alter planen können.

Für die Zukunft planen wir auch in unserer Genossenschaft. Für 2024 stehen Wahlen an. Interessierte Mitglieder sind eingeladen, sich für die Wahlen aufstellen zu lassen.

Ausserdem: Auch in unserer Geschäftsleitung haben wir seit Mitte Jahr ein neues Mitglied. Lesen Sie im Interview mit Flavia Ludin, wie sie die ersten Wochen als Leiterin Operations erlebt hat.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Flavia Ludin neue Leiterin Operations der Asga Pensionskasse Genossenschaft

Flavia Ludin ergänzt seit 1. Juni 2023 die Geschäftsleitung der Asga Pensionskasse Genossenschaft als neue Leiterin Operations. Die Ostschweizerin mit Aargauer Wurzeln übernimmt die Verantwortung für die zukunftsorientierte Entwicklung unseres Kerngeschäfts der beruflichen Vorsorge und legt dabei den Fokus auf einen effizienten und zielführenden Austausch zwischen Kundinnen und Kunden und unserer Betreuung: «Ich freue mich sehr darauf, die komplexe und herausfordernde Welt der beruflichen Vorsorge für unsere Mitglieder erlebbar zu machen und die bereits hohe Servicequalität der Asga dem starken Wachstum zum Trotz weiterzuentwickeln».

Ich freue mich sehr darauf, die komplexe und herausfordernde Welt der beruflichen Vorsorge für unsere Mitglieder erlebbar zu machen und die bereits hohe Servicequalität der Asga dem starken Wachstum zum Trotz weiterzuentwickeln

Ludin ist ausgebildete Juristin und Ökonomin mit Erfahrung in der strategischen und operativen Unternehmensführung und stösst nach Stationen bei der Zurich Versicherungs-Gesellschaft, der FINMA und der AXA Versicherungen zur Asga in St. Gallen. «Mit Flavia erhalten wir eine geballte Ladung Führungserfahrung und Fachkompetenz», resümiert Geschäftsführer Sergio Bortolin die Erweiterung der Geschäftsleitung, «ein echter Gewinn für unsere Genossenschaft».

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Präzise und sorgfältig für die berufliche Vorsorge: Das neue AsgaKontakt

Unser Lektüretipp

Die Digitalisierung beeinflusst alle Bereiche unseres Lebens. Uns als Pensionskasse gibt sie die Möglichkeit, unsere Prozesse einfacher und effizienter zu gestalten, um den Service für Sie zu verbessern. Dabei ist natürlich der Datenschutz ein grosses Thema. Im Artikel zum neuen Datenschutzgesetz beleuchten wir die Vorgaben, und was sich damit ändert.

Ganz grundsätzlich lohnt es sich für alle, bei der Altersvorsorge genau hinzuschauen und allfällige Lücken zu schliessen. Für Frauen, insbesondere in Teilzeitarbeit, ist es besonders wichtig, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen um im Alter keine finanziellen Überraschungen erleben zu müssen. Was Sie ganz konkret tun können, ist im Bericht zum Gender Pension Gap nachzulesen – inklusive Checkliste.

Ausserdem: Der Rückblick auf die Delegiertenversammlung vom 24. Mai und Informationen zum Umbau unserer Büroräumlichkeiten am Hauptsitz in St. Gallen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Rückblick auf unsere 61. Delegiertenversammlung

Mitsprache mitdenken

Die Delegiertenversammlung 2023 fand im majestätischen Hotel Waldhaus in Flims statt – einem unerschütterlichen Monument der Bündner Wirtschaftsgeschichte, das Tradition und Innovation perfekt vereint. Hier, inmitten einer Umgebung mit Symbolcharakter, blickte die Genossenschaft auf über 60 Jahre am Puls der beruflichen Vorsorge zurück, ohne dabei ihre Visionen in einem herausfordernden Umfeld zu vernachlässigen.

Die Veranstaltung wurde durch Grussworte von Guido Casty, Vorsteher Tourismusdepartement Flims und des Präsidenten des Bündnerischen Gewerbeverbands Viktor Scharegg eröffnet. Der Verwaltungsratspräsident Stefan Bodmer und Geschäftsführer Sergio Bortolin führten die Delegiertenversammlung anschliessend durch ein herausforderndes Jahr und eröffneten den Teilnehmenden einen informationsreichen Einblick.

Ausserdem standen im Verwaltungsrat Wiederwahlen an. Arbeitnehmervertreterin Mirjam Voser wurde in ihre zweite Amtszeit als Verwaltungsrätin der Asga gewählt. Einstimmig bestätigten die Delegierten auch die Wiederwahl von Verwaltungsratspräsident Stefan Bodmer und sorgten so für Kontinuität in der strategischen Ausrichtung unserer Genossenschaft.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Reto Gurtner, dem Chef der Weisse-Arena-Region. Mit seinem ausgeprägten Innovationsgeist und dem richtigen Gespür für Trends hat Gurtner das Image der Region Flims Laax Falera nachhaltig geprägt und treibt deren Weiterentwicklung konsequent voran.

Inmitten dieser inspirierenden Atmosphäre bot der anschliessende Lunch Gelegenheit, sich auszutauschen und das Netzwerk zu vergrössern.

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Unser Geschäftsbericht 2022

Jetzt online.

Unser Rückblick auf ein herausforderndes Jahr: Erfahren Sie im Geschäftsbericht mehr dazu, was unsere Genossenschaft im historischen 2022 bewegt und beschäftigt hat.

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Mit Fokus auf das Wesentliche: Das neue AsgaKontakt

Unser Lektüretipp

Als Genossenschaft haben wir stets unsere Mitglieder im Fokus. Wir freuen uns deshalb, Ihnen in unserer beliebten Reihe der Mitgliederporträts den facettenreichen Wirkungsbereich unserer Mitglieder näher zu bringen. Den Anfang macht 2023 die ergoexpert AG, die sich seit Jahren für Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzt.

Ausserdem: Der Rückblick auf ein in vielen Belangen herausforderndes Anlagejahr, das Wichtigste zu den Auswirkungen der AHV-Revision auf die 2. Säule und die Asga auf einen Blick.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Mit Sorgfalt und Weitsicht: Das neue AsgaKontakt

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50 Jahre Drei-Säulen-Prinzip und 60 Jahre Asga. In diesem Jahr hatten wir gleich doppelt Gelegenheit, um auf Meilensteine der Altersvorsorge zurückzublicken – und zu erkennen, dass Visionen und Pioniergeist auch heute von grosser Bedeutung sind. Lesen Sie mehr im neuen AsgaKontakt.

Ausserdem: Erfreuliches aus Winterthur, die Gewinner:innen unseres Malwettbewerbs und wie ein Reissverschluss zum weltweiten Siegeszug antrat.

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