Altersrente, Kapitalbezug oder beides – was passt zu Ihrer Pensionierung?
Arbeitnehmende, Asga
Der Kapitalbezug öffnet die Tür zur Freiheit, während die Rente den sicheren Weg weist. Mit der Mischform (Splitting) verbinden Sie beides; doch die Kombination muss nicht besser sein. „Viele Wege führen nach Rom“ – oder etwa doch nicht?
Im Hinblick auf das Erreichen des Pensionsalters stellt sich für Versicherte die Frage, wie das angesparte Alterskapital bezogen werden soll. Zur Auswahl stehen drei Möglichkeiten: die Altersrente auf Lebenszeit, der Kapitalbezug oder eine Mischform aus beiden Varianten. Je nach Lebenssituation, persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Zielen der versicherten Person wirken sich die verschiedenen Optionen unterschiedlich aus und bieten jeweils eigene Vorzüge und Herausforderungen. Die voraussichtlichen Leistungen der jeweiligen Bezugsform sind auf Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis ersichtlich.
Entscheidet man sich für die Altersrente, wird das Alterskapital auf Basis des aktuell gültigen Umwandlungssatzes in monatlichen Rentenzahlungen ausgerichtet – und zwar solange die versicherte Person lebt. Diese Lösung bietet finanzielle Planbarkeit und Stabilität: Wer sehr alt wird, muss sich keine Sorgen machen. Besonders für Personen ohne grosse Vermögenswerte oder mit geringem Interesse an der Vermögensverwaltung ist die Rentenlösung eine gute Variante. Und wichtig zu wissen: Stirbt die rentenbeziehende Person, beträgt die Partnerrente für die hinterbliebene Partnerin oder den hinterbliebenen Partner 60 % der laufenden Rente, die in der Folge ebenfalls auf Lebenszeit ausbezahlt wird! Vorbehalten bleiben Kürzungen in besonderen Fällen wie zum Beispiel bei einer erneuten Heirat nach Erreichen des Referenzalters. Steuern: Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer.
Wer sich bei der Pensionierung für eine Rente entscheidet, erhält diese lebenslänglich und profitiert neu von einer verstärkten Absicherung der Angehörigen. Denn ab dem 1. Januar 2026 profitieren alle Neurentner:innen sowie die Rentenbezüger:innen, welche innerhalb der letzten 5 Jahren in Pension gegangen sind und eine Altersrente beziehen von einem Kapitalschutz in Form von maximal 5 Jahresrenten. Und das Beste: Die Asga bietet den zusätzlichen Schutz kostenlos an und sorgt so für eine höhere Sicherheit für ihre Versicherten und deren Angehörige. Weitere Informationen zur Rente mit Kapitalschutz finden Sie hier.
Beim Kapitalbezug wird das angesparte Alterskapital in einer einmaligen Auszahlung ausgerichtet. Diese Variante bietet Flexibilität – zum Beispiel für grössere Investitionen wie die Rückzahlung von Hypotheken oder zur individuellen Geldanlage. Die versicherte Person übernimmt die Verantwortung für das ausbezahlte Alterskapital: Dazu gehören das Investieren in Anlagen, das Anlagerisiko, die Budgetplanung über eine ungewisse Lebensdauer hinweg sowie mögliche Rentenlücken im hohen Alter. Der Kapitalbezug wird im Todesfall Teil der Erbmasse. Steuern: Aktuell wird der Kapitalbezug im Auszahlungszeitpunkt zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.
Die Kombination aus Rente und Kapitalbezug kann eine attraktive Option sein. So kann ein Teil des Alterskapitals zur Sicherung des laufenden Einkommens in Form einer Rente bezogen werden, während ein anderer Teil als Kapital ausgezahlt wird – etwa zur Realisierung persönlicher Projekte oder zur gezielten Geldanlage. Diese Mischform ermöglicht Flexibilität, ohne auf eine Grundsicherheit der monatlichen Rentenzahlungen zu verzichten. Gleichzeitig kann sie helfen, steuerliche Auswirkungen zu optimieren und allfällige Erbschaftsziele zu berücksichtigen.
Der Entscheid zwischen Rente, Kapital oder Mischform ist individuell und sollte sorgfältig geprüft werden. Faktoren wie Gesundheitszustand, familiäre Situation, finanzielle Verpflichtungen, Wohnsituation oder bestehende Vermögenswerte spielen eine zentrale Rolle.
Die Pensionierungsunterlagen werden Ihnen 2 Monate vor Ihrem Referenzalter (ordentliches Pensionierungsdatum) per Post zugestellt.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse beeinflussen die Höhe Ihres Alterskapitals und können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit optimieren Sie Ihre Altersleistungen und profitieren obendrein von tieferen Steuern. Allerdings gilt für Kapitalbezüge eine Sperrfrist von 3 Jahren nach dem Einkauf in die Pensionskasse. Eine gute und frühzeitige Planung von Einkäufen in die Pensionskasse im Kontext mit der Bezugswahl (Rente oder Kapital) bei Pensionierung ist daher unabdingbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Und nutzen Sie für diese und weitere Informationen myAsga – die Plattform für Versicherte! Damit können Sie zum Beispiel berechnen, welche Auswirkungen ein Einkauf in die Pensionskasse auf Ihre Rentenleistungen oder Ihren Kapitalbezug bei der Pensionierung hat. Das und vieles mehr ist mit myAsga möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Arbeitnehmende, Asga
Asga, News
Arbeitgebende
Asga, News
Arbeitnehmende, Asga, News