Nachhaltigkeit bei der Asga

Der Nachhaltigkeitsbericht unserer Genossenschaft ist verfügbar.

Die Asga lebt Nachhaltigkeit ganzheitlich. Wir freuen uns daher sehr, Ihnen den ersten Nachhaltigkeitsbericht unserer Genossenschaft vorlegen zu können. Unsere Berichterstattung spiegelt dabei unsere Wertebasis, unsere Verantwortung für die kommenden Generationen sowie unsere Anstrengungen der vergangenen Jahre. Wir sind gewillt, mit einer glaubwürdigen Nachhaltigkeitspolitik nicht nur unternehmerische Ziele zu erreichen, sondern auch unseren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Lesen Sie mehr zu unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen.

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Das 3-Säulen-System kurz erklärt

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Ein stabiles Fundament aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Das System mit drei Säulen ermöglicht es, die Risiken in der Finanzierung erfolgreich zu verteidigen und verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir bei der Asga sind Expert:innen für die 2. Säule, der sogenannten beruflichen Vorsorge. Doch es lohnt sich, die drei Säulen im Zusammenspiel anzuschauen.

Die 1. Säule

Die staatliche Vorsorge dient der finanziellen Sicherung Ihres Existenzbedarfs im Alter, schützt Sie im Invaliditätsfall und sichert Ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Existenzminimum ab.

Die staatliche Altersvorsorge beruht auf dem Umlageverfahren. Dabei fliesst das Geld, das die AHV von den aktiven Versicherten einnimmt, direkt zu den Pensionierten. Es wird nicht auf die Seite gelegt.

Die 2. Säule

Die berufliche Vorsorge sorgt dafür, dass gemeinsam mit der 1. Säule circa 60-70% des zuletzt verdienten Lohnes nach der Pensionierung zur Verfügung steht. Das soll ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen.

Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten einer Pensionskasse bezahlen die Beiträge ein, die Pensionskasse legt das gesammelte Kapital an. Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, wandelt die Pensionskasse ihr Guthaben in eine Rente um. Die versicherte Person kann aber auch verlangen, dass sie das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital erhält. Die Versicherten einer Pensionskasse sparen also für ihre eigenen späteren Leistungen.

Die 3. Säule

Mit der privaten Vorsorge sollen zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden. Sie ermöglicht es den Erwerbstätigen, einen bestimmten Betrag auf ein Bankkonto oder in eine Lebensversicherungspolice einzuzahlen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das angesparte Geld bleibt – mit gewissen Ausnahmen – bis zur Pensionierung blockiert. Dann wird es ausbezahlt und kann frei verwendet werden.

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Für mehr Klimaschutz

Die Asga erhält das Zertifikat als klimaneutraler Geschäftsbetrieb von ClimatePartner.

Als nachhaltige Genossenschaft übernehmen wir Verantwortung. Nicht nur gegenüber unseren Versicherten von heute, sondern auch gegenüber unseren Versicherten von morgen. Nicht nur gegenüber unseren Mitgliedern, sondern auch gegenüber unserer Umwelt. Deshalb berücksichtigen wir bereits Nachhaltigkeitskriterien in unseren Kapitalanlagen und bei unseren selbstverwalteten Immobilien. Und deshalb wollen wir auch in unserem Berufsalltag einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

In Zusammenarbeit mit ClimatePartner haben wir nun unsere Pläne für einen klimaneutralen Asga-Geschäftsbetrieb konkretisiert. Wir reduzieren kontinuierlich unsere Emissionen und verbessern uns laufend. Und was wir heute noch nicht reduzieren können, wird kompensiert. Dabei unterstützen wir Klimaschutz-Projekte, die nachweislich einen positiven Effekt auf unsere Umwelt haben.

Erfahren Sie mehr zu unseren Massnahmen im Bereich der betrieblichen Ökologie in unserem Merkblatt und lesen Sie mehr zu den unterstützten Klimaschutzprojekten.

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Das neue AsgaKontakt

Ein Blick in die Zeitungen kann in diesen Tagen Verstimmungszustände hervorrufen. Krieg, Inflation, Lieferketten: Schlechte Nachrichten mit tragischen Konsequenzen dominieren die Nachrichtenlandschaft.

Auch für uns als Pensionskasse bringt die Weltlage vielfältige Herausforderungen mit sich. Lesen Sie in dieser Ausgabe, wie wir mit den aktuellen Unsicherheiten umgehen.

Ausserdem: Unsere Jubiläumsdelegiertenversammlung, das neue Pensionierungsseminar für unsere Versicherten und ein Blick zurück anlässlich unseres 60-Jahre-Jubiläums.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Unsere 60. Delegiertenversammlung

Rückblick auf die Jubiläumsdelegiertenversammlung in den Olma Hallen in St. Gallen.

Auch in unserem Jubiläumsjahr ist sie für uns die wichtigste Veranstaltung im Jahr: Die Delegiertenversammlung unserer Genossenschaft. Nachdem wir aufgrund der Coronapandemie im letzten Jahr auf eine physische Durchführung verzichten mussten, durften wir unsere Delegierten und Gäste heuer wieder persönlich in den legendären Olma Hallen unserer Heimatstadt St. Gallen begrüssen.

Auch mit 60 Jahren zeigt sich unsere Genossenschaft kein bisschen müde. Nach der Abnahme der Jahresrechnung und einer Anpassung unserer Statuten standen auch in diesem Jahr Verwaltungsratswahlen an. Thomas Schoch und Alain Girardet wurden einstimmig wiedergewählt. Und für unsere langjährige Verwaltungsrätin Ruth Haller, die das Gremium nach 8 Jahren verlässt, durften wir den anwesenden 74 Delegierten Silvia Corchia zur Wahl vorschlagen. Die Vizedirektorin der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG stammt aus dem Kreis unserer Delegierten und wurde glanzvoll gewählt. Wir danken Ruth Haller für ihren wertvollen und engagierten Einsatz für unsere Genossenschaft und heissen Silvia Corchia herzlich willkommen.

Unsere Delegierten nutzten die Gelegenheit, um verschiedene Themen, die der beruflichen Vorsorge unter den Nägel brennen, auf das Parket zu bringen. So wurde rege über den Umgang der Asga in der Frage nach der Entwicklung des technischen Zinses und der nach wie vor hochaktuellen Problematik der Umverteilung von Aktiven zu Rentner:innen diskutiert. Nach der intensiven Versammlung erwartete unsere Delegierten passenderweise eine Olma im Kleinformat mit lokalen Spezialitäten für das leibliche Wohl und die wohlklingende Musik der Appenzeller Streichmusik Alder für das Seelische.

Die nächste DV der Asga Pensionskasse findet am 24. Mai 2023 im Kanton Graubünden statt. 

Verwaltungsrat der Asga Pensionskasse
Verwaltungsrat der Asga Pensionskasse
Silvia Corchia, neue Verwaltungsrätin

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Geschäftsbericht 2021

Vor 60 Jahren fand die Gründerversammlung der Asga im Hotel Walhalla in St. Gallen statt. Die Geburtsstunde einer Pensionskasse, die auch heute noch von Innovation und Weitsicht geprägt ist.

Gemeinsam das Beste für die berufliche Vorsorge: Lesen Sie in unserem Geschäftsbericht 2021, wie wir unsere Genossenschaft für die heutigen Herausforderungen rüsten – und wie wir unserem Pioniergeist treu bleiben.

zum Asga Geschäftsbericht 2021

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Das neue AsgaKontakt – unser Lektüretipp

Wir sind 60 Jahre alt! Und vor 60 Jahren haben wir uns bewusst für die Genossenschaft als Organisationsform entschieden.

Die Gründe von damals sind auch heute noch hochaktuell: Von einer unabhängigen Genossenschaft sollen die Vorteile der Mitglieder gezielter wahrgenommen und das Geld sicherer, effizienter und transparenter verwaltet werden. Alle Mitglieder sind gleichgestellt, auch was die Mitsprache betrifft. Und das ist auch heute noch so. Als Genossenschaft liegt unser Fokus immer auf unseren Mitgliedern.

Deshalb wollen wir in unserem Jubiläumsjahr auch über unsere Mitglieder reden – eine Genossenschaft verbindet schliesslich. Auch unter unseren Mitgliedern gibt es Pioniere, welche herausragende Leistungen in ihrem Bereich erbracht haben. Erfahren Sie ein erstes Mal in diesem Jahr mehr dazu in dieser Ausgabe.

Ausserdem: Eine neue Website, ein neues Hypothekenangebot und eine kleine Motivationsspritze, um mit Ihren Kindern etwas kreativ zu sein.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

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Herzlich willkommen auf unserer neuen Website

Herzlich willkommen auf unserer neuen Website

Alles frisch auf www.asga.ch. Das passt, feiern wir doch in diesen Tagen unser sechzigstes Jubiläum. Und mit 60 Jahren wissen wir: was gut ist, soll Bestand haben. Ob als Arbeitgeber oder als Versicherte – Sie finden alles, was Sie brauchen schnell auf AsgaOnline (für Arbeitgeber) und myAsga (für Versicherte) oder mit unserer intelligenten Suchfunktion.

Doch wir wären nicht die Asga, wenn wir mit 60 Jahren nicht einen Schritt weitergehen würden. Stöbern Sie also durch unsere Artikel und erfahren Sie mehr zu den Themen, die unsere Welt der beruflichen Vorsorge bewegen.

Zum Schluss sind wir im Jubiläumsjahr natürlich auch in Festlaune. Erfahren Sie mehr dazu:

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen.

P.S. Lassen Sie uns wissen, wie Ihnen die neue Website gefällt, was wir besser machen können und wo wir vielleicht nochmal hinschauen sollten: hc.agsa@gnitekram.

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Eine Genossenschaft aus Überzeugung

«Gemeinsam sind wir Asga. Ihre Interessen sind auch unsere Interessen.»

Hier bestimmen die Genossenschaftsmitglieder. Wer bei der Asga versichert ist, ist automatisch Genossenschafter. Über die Delegiertenversammlung sind die Mitglieder im obersten Organ vertreten. Auch die Mitarbeitenden, die Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder sind bei der Asga versichert und machen sich persönlich für die Asga stark. So ist sichergestellt, dass ausschliesslich zum Vorteil der Mitglieder gehandelt wird.

«Eine Pensionskasse für Gewerbe und KMU. Effizient und höchst persönlich.»

Bei der Gründung der Asga vor fast 60 Jahren war die Sicherstellung der Altersvorsorge des Ostschweizer Gewerbes der Zweck der Genossenschaft. Heute vertrauen uns Gewerbe und KMU in der ganzen Deutschschweiz ihre Vorsorgegelder an. Mit 130 Mitarbeitenden sind auch wir ein KMU und kennen Ihre Bedürfnisse in Sachen berufliche Vorsorge.

«Auch in Zukunft höchst persönlich.»

Eine Handvoll Mitglieder war bei der Gründung unserer Genossenschaft dabei und trug die Idee mit, sich selbst zu organisieren für ihre Altersvorsorge. Damals kannten sich wohl alle persönlich. Doch auch heute mit über 14’000 Mitgliedfirmen ist für uns der persönliche Draht die Basis für eine Zusammenarbeit. Unsere Versicherten vertrauen uns ihre Vorsorgegelder an. Dieser Verantwortung sind wir uns tagtäglich bewusst. Geld verwalten, anlegen und vermehren ist Kopfsache – das gute Gefühl, richtig und sicher vorzusorgen kommt aus dem Bauch. Die Altersvorsorge ist eine höchst persönliche Angelegenheit.

«Gute Verwaltung muss nicht viel kosten.»

Die Asga wurde 1962 gegründet, um die berufliche Vorsorge der Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe sicherzustellen. Von einer unabhängigen Genossenschaft sollen die Vorteile der Mitglieder gezielter wahrgenommen und das Geld sicherer, effizienter und transparenter verwaltet werden. Kosten zu sparen für unsere Mitglieder liegt sozusagen in unserer DNA.

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Der Balance verpflichtet: Unsere Massnahmen für eine langfristig gesunde 2. Säule

1985: Das Jahr, in dem in der Schweiz das BVG-Obligatorium eingeführt wurde. Heute, fast 40 Jahre später; die Welt ist nicht stehen geblieben. Eine gesicherte Altersvorsorge ist nicht mehr wegzudenken. Die Faktoren haben sich jedoch verändert. Steuern und Teuerung beeinflussen die Preisentwicklung - und Lebenserwartung und Zinsen die berufliche Vorsorge.

Damit die 2. Säule weiterhin einen essenziellen Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter leisten kann, bedarf es Reformen. Doch der politische Reformprozess ist blockiert – zum Leidwesen der jüngeren Versicherten. Denn im Moment müssen die Altersrenten durch die Aktiven mitfinanziert werden – entgegen dem eigentlichen Plan für das eigene Sparen in der 2. Säule.

Diese Umverteilung ist für uns langfristig nicht mehr vertretbar. Darum geht die Asga voran, um die Zukunft unserer Genossenschaft und die Altersrenten der jetzigen und zukünftigen Generationen zu sichern. Dafür haben wir ein umfassendes Massnahmenpaket verabschiedet:

  • Wir passen den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2025 schrittweise an.
  • Wir geben mit unserem Beteiligungsmodell fixe Zinsversprechen für unsere Versicherten ab.
  • Das Beteiligungsmodell gilt auch für Rentnerinnen und Rentner: Sie erhalten unter gewissen Umständen eine 13. Monatsrente.
  • Wir führen einen technischen Zins von 1,75 % ein.

Wir wissen: Eine Anpassung am Rentensystem wirft immer auch wichtige Fragen auf. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten dazu aufgelistet. Und wenn trotzdem noch Fragen bleiben, sind wir immer für Sie da.

1. Wie funktioniert das Beteiligungsmodell der Asga Pensionskasse?

Wir beteiligen alle Versicherten mit einem fixen Verteilschlüssel am Genossenschaftserfolg. Liegt der Deckungsgrad zwischen 112 % und 116 %, verzinsen wir die Altersguthaben verbindlich mit mind. 2 %. Über 116 % beteiligen wir mit der Formel 2 % + ½ * (DG – 116 %).

Ausserdem erhalten bei einem Deckungsgrad von mindestens 116 % diejenigen Rentnerinnen und Rentner eine 13. Monatsrente, deren im Umwandlungssatz implizierter Zins tiefer als die effektive Beteiligung ist. So partizipieren auch diese Rentnerinnen und Rentner am Genossenschaftsertrag.

2. Was ist ein Umwandlungssatz?

Die Höhe der Rente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Altersguthaben multipliziert wird. Jede versicherte Person spart während ihrer Berufszeit (in der Regel ab 25 bis 64 bzw. 65) zusammen mit dem Arbeitgeber ein persönliches Alterskapital an. Das Altersguthaben wird mit dem Umwandlungssatz (UWS) in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt. Ein Beispiel: Bei einem Altersguthaben von CHF 500’000 resultiert mit einem UWS von 5,2 % eine jährliche Rente CHF 26’000.

3. Wie wird der Umwandlungssatz angepasst?

Der Umwandlungssatz bei Pensionierungen im Alter 65 reduziert sich bis 2025 jährlich um 0,2 %, bis auf 5,2 %. Frühere Pensionierungen sowie die ordentliche Pensionierung von Frauen werden mit einer Reduktion von 0,15 % pro Jahr berechnet.

Umwandlungssatz bei ordentlicher Pensionierung

 20212022202320242025
Mann6,0 %5,8 %5,6 %5,4 %5,2 %
Frau5,85 %5,65 %5,45 %5,25 %5,05 %

 

4. Warum ist der Umwandlungssatz bei Frauen tiefer als bei den Männern?

Mit der Einführung des umhüllenden Umwandlungssatzes hat sich die Asga auch für einen altersabhängigen Umwandlungssatz ausgesprochen. Entscheidend für den anzuwendende Umwandlungssatz ist also das effektive Alter bei der Pensionierung. Für die Bestimmung der Höhe des Umwandlungssatzes werden nebst den Zinserwartungen die effektiven biometrischen Grunddaten sowie die Dauer der Rentenzahlung herangezogen.

5. Ist der Umwandlungssatz so nicht tiefer als gesetzlich erlaubt?

Der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz gilt für das obligatorische Altersguthaben. Die Asga führt für jede versicherte Person eine sogenannte Schattenrechnung, welche die gesetzliche Mindestrente garantiert. Konkret wird für jede Altersrentenberechnung eine Vergleichsrechnung zwischen dem reglementarischen und gesetzlichen Umwandlungssatz erstellt. Die beiden Rentenhöhen werden gegenübergestellt. Ausgerichtet wird in jedem Fall die höhere Altersrente (siehe Berechnungsbeispiele). Die gesetzliche Minimalrente ist also in jedem Fall gewährleistet.

Berechnungsbeispiel: Mann / Pensionierung im Jahr 2025

Das Altersguthaben beträgt CHF 250’000.00 und setzt sich aus CHF 240’000.00 obligatorischem und CHF 10’000.00 überobligatorischem Altersguthaben zusammen.

  UmwandlungssatzJährliche
Altersrente
Altersguthaben totalCHF 250’000.-5,2 %CHF 13’000.-
Altersguthaben gemäss SchattenrechnungCHF 240’000.-6,8 %CHF 16’320.-
Effektiv ausbezahlte Altersrente entspricht der gesetzlichen Mindestrente:CHF 16’320.-

6. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?

Diese Frage kann nur individuell beantwortet werden. Es spielen wichtige Einflüsse eine Rolle, wie das Verhältnis zwischen dem obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben, dem Pensionierungsjahr oder welche Renten man vergleichen will.

7. Was kann ich persönlich unternehmen, um meine Altersrente zu erhöhen?

Auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis, den Sie jährlich von der Asga bekommen, wird Ihnen ausgewiesen, ob Sie noch über ein Einkaufpotential verfügen. Falls ja, dann erhöhen Sie mit Ihren Einkäufen Ihr persönliches Altersguthaben, welches dann die Altersrente verbessern kann. Die Beiträge sind übrigens steuerbefreit und können Ihrem Einkommen in Abzug gebracht werden.

Moderne Vorsorgepläne verfügen heute über bis zu drei verschiedene Spar-Wahlpläne. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob der aktuelle Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers eine solche Lösung vorsieht. Falls ja, können Sie in eine der höheren Spar-Wahlpläne wechseln und erhöhen somit Ihre persönlichen monatlichen Sparbeiträge.

8. Wem nützt die Anpassung des Umwandlungssatzes?

Die Anpassung des Umwandlungssatzes ist eine Reaktion auf Tatsachen: Die Lebenserwartung steigt glücklicherweise nach wie vor an und leider bleiben die Aussichten auf die nötigen Erträge auf dem Finanzmarkt trüb. Die aktuell gewährten Umwandlungssätze sind unter diesen Vorzeichen zu hoch. Die Lücke zwischen angespartem Altersguthaben und versprochener Rente wird jedes Jahr durch die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden finanziert. Ohne Anpassung würde die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern weiter steigen. Für das Jahr 2020 lag sie bei der Asga bereits bei CHF 82,6 Mio. Diese Umverteilung ist nicht langfristig vertretbar – und auch nicht im Sinne der 2. Säule. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes erhöht die Asga in erster Linie die langfristige Sicherheit der Altersguthaben ihrer Versicherten. Im Weiteren steigt mit diesen Massnahmen die realistische Chance, in Jahren guter Anlagegewinne Ihre Sparguthaben besser zu verzinsen, was sich mit dem Zins- und Zinseszinseffekt wiederum in höheren Altersguthaben für Sie niederschlägt. Die Asga will ihren Versicherten auch in Zukunft eine sichere und trotzdem attraktive Pensionskasse sein.

9. Was passiert mit den bestehenden Altersrenten?

Gegenüber den bestehenden Altersrentnerinnen und Altersrentner wird keine Rentenreduktion vorgenommen. Sie sind von diesen Massnahmen nicht betroffen.

Insbesondere aktiv versicherte Personen, welche kurz vor ihrer Pensionierung stehen, sind am stärksten von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Gerade darum wird die schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes von jährlich 0,2 % beibehalten. Wir sind überzeugt, so die Senkung der Altersrenten angemessen abzufedern und damit eine für alle sozialverträgliche Übergangslösung gefunden zu haben, ohne dabei das langfristige Ziel der Sicherheit der Asga zu vernachlässigen.

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